Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    Korruption – bei Ärzten keine Bestechung?

    Streiflichter

    Gegenstand des VerfahrensKonsequenz für pharmazeutische Unternehmen und niedergelassene Ärzte
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter,
    Sträter Rechtsanwälte,
    Kronprinzenstraße 20,
    53173 Bonn (Germany),
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Wenn man der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung Glauben schenkt, hat die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen beim Bundesgerichtshof nunmehr Zuwendungen von pharmazeutischen Unternehmen an Ärzte für die Verschreibung von Arzneimitteln erlaubt.

    Eine solche Interpretation zeigt, dass der Beschluss nicht verstanden – wahrscheinlich nicht einmal gelesen wurde.

    Gegenstand des Verfahrens

    Eine Pharmareferentin hatte aufgrund von Vorgaben eines Pharmaunternehmens 5 % des