Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    Medizinische Zweckbestimmung

    Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten

    Recht

    I. AbgrenzungskriteriumII. AuswirkungIII. Ergebnis
    Keywords: Abgrenzung |  Medizinprodukt |  Hauptwirkung |  Zweckbestimmung |  Primäre Wirkweise 

    Zusammenfassung

    Die Einteilung, ob ein Produkt ein Arzneimittel oder ein stoffliches Medizinprodukt ist, hat umfangreiche regulatorische Folgen. Diese Kategorisierung ist im Einzelfall jedoch so anspruchsvoll, dass es regelmäßig Dispute mit Behörden und Benannten Stellen und eine Vielzahl laufender Verfahren gibt und – wie in einem früheren Beitrag1) ausführlich besprochen wurde – 2023 bereits der EuGH zu einem Sachverhalt urteilen musste.

    RA Julian Bartholomä, LL.M. (Medizinrecht) · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft

    Korrespondenz:

    RA Julian Bartholomä, LL.M. (Medizinrecht)
    Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, Widenmayerstr. 29, 80538 München
    j.bartholomae@eep-law.de

    RA Julian Bartholomä, LL.M. (Medizinrecht)
    Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von pharmazeutischen Unternehmen und Herstellern von Medizinprodukten über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte. Dabei stehen Fragen des Marktzugangs, der Erstattung und Verschreibung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, gefolgt von Regulatory Affairs und Wettbewerbsrecht im Mittelpunkt.