Anforderungen an Verdampfer zu dessen Verabreichung – Teil 1
Gesetz und Recht
KeyWordsMedizinisches Cannabis | Verdampfer | Medizinprodukte | Verabreichung von Arzneimitteln
Zusammenfassung
Die Verabreichung von medizinischem Cannabis erfolgt häufig mittels Verdampfung; das gilt insbesondere für Blüten, aber auch für zur Verdampfung geeignete Zubereitungen, wie Extrakte. Mit der im Mai 2021 in Kraft getretenen EU-Verordnung zu Medizinprodukten („Medical Device Regulation“, MDR) liegen nun detaillierte Vorgaben für Medizinprodukte vor, die zur Verabreichung von Arzneimitteln verwendet werden; das gilt auch für die Geräte, die zur Verdampfung von medizinischem Cannabis eingesetzt werden. Alle solche Geräte müssen eine vollständige CE-Zertifizierung haben und den entsprechenden Anforderungen der MDR entsprechen. Für alle Akteure in der Wirtschaftskette gibt es zu beachtende Obliegenheiten. Da medizinisches Cannabis in Deutschland ausschließlich als Rezepturarzneimittel an Patienten abgegeben wird, ergeben sich auch eine Reihe von Aspekten, die für Apotheken relevant sind. In dem Beitrag werden die bestehenden Anforderungen, praktische Aspekte und sich ggf. ergebende Spannungsfelder sowie Regelungsunschärfen und Lücken im Detail dargestellt.
Zusammenfassung
Die Verabreichung von medizinischem Cannabis erfolgt häufig mittels Verdampfung; das gilt insbesondere für Blüten, aber auch für zur Verdampfung geeignete Zubereitungen, wie Extrakte. Mit der im Mai 2021 in Kraft getretenen EU-Verordnung zu Medizinprodukten („Medical Device Regulation“, MDR) liegen nun detaillierte Vorgaben für Medizinprodukte vor, die zur Verabreichung von Arzneimitteln verwendet