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    Medizinisches Cannabis

    Anforderungen an Verdampfer zu dessen Verabreichung – Teil 2*)

    Gesetz und Recht

    Medizinprodukte und Verdampfer in der ApothekeAnforderungen an die Qualität zur Verdampfung vorgesehener Blüten und ExtrakteJuristische Aspekte und Haftungsrisiken für WirtschaftsakteureRisiken für PatientenMeldepflichten für MedizinprodukteÜbergangsbestimmungenAusblick
    Keywords: Medizinisches Cannabis |  Verdampfer |  Medizinprodukte |  Verabreichung von Arzneimitteln 

    Zusammenfassung

    Die Verabreichung von medizinischem Cannabis erfolgt häufig mittels Verdampfung; das gilt insbesondere für Blüten, aber auch für zur Verdampfung geeignete Zubereitungen, wie Extrakte. Mit der im Mai 2021 in Kraft getretenen EU-Vorordnung zu Medizinprodukten („Medical Device Regulation“, MDR) liegen nun detaillierte Vorgaben für Medizinprodukte vor, die zur Verabreichung von Arzneimitteln verwendet werden; das gilt auch für die Geräte, die zur Verdampfung von medizinischem Cannabis eingesetzt werden. Alle solche Geräte müssen eine vollständige CE-Zertifizierung haben und den entsprechenden Anforderungen der MDR entsprechen. Für alle Akteure in der Wirtschaftskette gibt es zu beachtende Obliegenheiten. Da medizinisches Cannabis in Deutschland ausschließlich als Rezepturarzneimittel an Patienten abgegeben wird, ergeben sich auch eine Reihe von Aspekten, die für Apotheken relevant sind. In diesem Beitrag werden die bestehenden Anforderungen, praktische Aspekte und sich ggf. ergebende Spannungsfelder sowie Regelungsunschärfen und Lücken im Detail dargestellt.

    Prof. Dr. Markus Veit1, Markus Ambrosius2, Fabio Cirillo3, Dr. Andreas Ziegler4 · 1Alphatopics GmbH, Kaufering 2 · Sträter Rechtsanwälte, Bonn 3 · Avanti Europe AG, Ormalingen 4 · Zience – Exchange of Ideas, Großhabersdorf

    Zusammenfassung

    Die Verabreichung von medizinischem Cannabis erfolgt häufig mittels Verdampfung; das gilt insbesondere für Blüten, aber auch für zur Verdampfung geeignete Zubereitungen, wie Extrakte. Mit der im Mai 2021 in Kraft getretenen EU-Vorordnung zu Medizinprodukten („Medical Device Regulation“, MDR) liegen nun detaillierte Vorgaben für Medizinprodukte vor, die zur Verabreichung von Arzneimitteln verwendet