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    Abbildung 1
    Ablauf Anzeigeverfahren beim BfS nach § 32 bis 35 StrlSchG (Quelle aller Abbildungen: die Autoren).

    Neu: Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung

    Bisherige Erfahrungen, Trends und Verantwortlichkeiten

    Gesetz und Recht

    HintergrundNeue Verantwortlichkeiten im Bereich klinischer PrüfungenAufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen und des StrahlenschutzbeauftragtenAufgabe des StrahlenschutzbeauftragtenHinweise des BfS zum StrahlenschutzbeauftragtenAnzeige oder Genehmigung?Erste Erfahrungen der Antragsteller mit Anzeige und GenehmigungFazit
    Dr. Jens Peters1 und Dr. Thorsten Ruppert2 · 1Bundesverband Pharmazeutische Industrie (BPI), Berlin 2 · Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa), Berlin

    Für die Bearbeitung der Anträge auf Durchführung klinischer Prüfungen mit ionisierenden Strahlen oder radioaktiven Stoffen gab es für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bis Ende 2018 keine gesetzlichen Fristenvorgaben. Dies hat sich mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) [1] am 31.12.2018 geändert. Sponsoren mussten vor dieser Zeit vereinzelt bis zu 18 Monate auf eine Genehmigung für ihre Studie warten. Das führte dazu, dass viele Sponsoren solche Studien nicht mehr