Nachweisbare Nachhaltigkeitsmerkmale entscheiden zukünftig über EU-Marktzugang
Nachhaltigkeit
Zusammenfassung
Die Europäische Union hat sich dazu entschieden, das weltweilt strengste Gesetz zum Verbot von Zwangsarbeit einzuführen und Produkte, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, unabhängig von deren Herkunft grundsätzlich vom EU-Marktzugang auszuschließen. Nach der Zustimmung des Rates [1] wird die Verordnung in Kürze veröffentlicht werden. Zum Zeitpunkt der Publikationseinreichung wurde die Verordnung noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Anforderungen gelten für alle Sektoren und müssen somit auch von Herstellern von Arzneimitteln und Medizinprodukten umgesetzt werden. Mit dieser Verordnung werden weitere Sorgfaltspflichten in den Lieferketten erhoben, deren Einhaltung sanktionsbehaftet ist. Es ist daher zu empfehlen, das Gesetz sorgfältig zu analysieren und entsprechende Risikomaßnahmen zu implementieren. Pharma Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass die zuständigen Behörden, die die Regelungen der Verordnung in Deutschland umsetzen werden, keine zusätzlichen Sorgfaltspflichten-Berichte fordern und im Rahmen der nationalen Umsetzung die Besonderheiten der pharmazeutischen Wertschöpfung berücksichtigt werden.
Korrespondenz:
Dr. Elmar Kroth
Pharma Deutschland e. V., Ubierstr. 71–73, 53173 Bonn
kroth@pharmadeutschland.de
Dr. Dennis Stern promovierte in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum. Seit Nov. 2024 ist er Mitglied der Stabsstelle Nachhaltigkeit, zuvor war er Referent für Nachhaltigkeit & Umwelt bei Pharma Deutschland (ehemals Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, BAH). Von 2019 bis 2021 war er Referent beim BAH. Zuvor war Stern als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum tätig. |
Dr. rer. nat. Elmar Kroth wurde 1994 |