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    Neues Infektionsschutzrecht durch Corona

    Coronavirus SARS-CoV-2: Versorgungssicherstellungsverordnung des BMG

    Gesetz und Recht

    I. EinleitungII. Anwendungsbereich und MotiveIII. BegriffsbestimmungenIV. Beschaffung und Abgabe durch Behörden des BundesV. Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz und von weiteren Gesetzen VI. Weitere Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz und von weiteren GesetzenVII. Ausnahmen vom TransfusionsgesetzVIII. Ausnahmen von Kostenverordnungen der BundesoberbehördenIX. Ausnahmen von der GCP-Verordnung13)X. Verkehrsfähigkeit persönlicher SchutzausrüstungXI. AußerkrafttretenXII. Ergebnis
    Ulf Zumdick · Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin

    I. Einleitung

    Anlässlich der Corona-Pandemie ist das Infektionsschutzrecht, insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG),1) an die epidemische Lage von nationaler Tragweite angepasst worden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat durch entsprechende Gesetzesänderungen im IfSG umfangreiche Befugnisse erhalten, um insbesondere Maßnahmen für Produkte der medizinischen Versorgung der Bevölkerung zur Bewältigung der Covid-19-Krise treffen zu können. Allen voran soll das BMG die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleisten.

    Für die pharmazeutische