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    Neues zu Korruptionsbekämpfung und Compliance im Gesundheitswesen

    Gesetz und Recht

    Der Streit um die StrafbarkeitDie Entscheidung des BGHDie Gesetzesinitiativen aus Bund und LändernDie freiwillige Selbstkontrolle der IndustrieDie Rechtslage jenseits des StrafrechtsBewertung und Ausblick
    Dr. Stephan Rau und Moritz Heile, LL.M. · McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

    Geschenke, Einladungen oder andere geldwerte Vorteile für Ärzte, die im Zusammenhang mit möglichen Verschreibungen oder Patientenzuweisungen stehen, möchte die Bundesregierung unter Strafe stellen. Bisher erfüllte die Gewährung finanzieller Vorteile durch Begünstige ärztlicher Verschreibungen, Zuweisungen oder Empfehlungen an den diese aussprechenden Arzt zumindest dann keinen Straftatbestand, wenn dieser Arzt ambulant in eigener Praxis tätig war. So hatte es der Bundesgerichtshof vor knapp zwei Jahren entschieden. Dessen ungeachtet waren solche finanziellen