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    Orphan Drugs in der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

    Teil 2*): Die vollumfängliche Nutzenbewertung von Orphan Drugs oberhalb der Umsatzschwelle

    Gesetz und Recht

    1. Überblick2. Bindungswirkung
    Dr. Jörg Schickert und RA Andreas Schmitz · Hogan Lovells International LLP, München

    Dieser Beitrag ist Teil eines zweiteiligen Artikels über die Behandlung von Orphan Drugs in der schnellen Nutzenbewertung. § 35a SGB V sieht Sonderregeln für Orphan Drugs vor. Die Nutzenbewertung unterscheidet zwischen Orphan Drugs mit einem Umsatz unterhalb einer Schwelle von 50 Mio. Euro und jenen, die einen höheren Umsatz erwirtschaften. Der erste Teil des Artikels beleuchtete die Nutzenbewertung von Orphan Drugs unterhalb der Umsatzschwelle. Dieser zweite Teil geht nun auf die Orphan Drugs mit einem höheren Umsatz ein. Derartige Orphan Drugs oberhalb der Umsatzschwelle sollen