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    Pflanzliche Arzneimittel

    Verlust einer Tradition mit Therapielücken*)

    Arzneimittelwesen

    EinleitungNicht-Erstattungsfähigkeit von Phytopharmaka durch die GKVUrsachen und Folgen mit TherapielückenAppell an pharmazeutische Unternehmer, Gesetzgeber und KrankenkassenAnwendungsgebiete und Therapielücken für PhytopharmakaDiskussion
    Prof. Dr. André-Michael Beer1, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Heinz Schilcher2, Prof. Dr. med. dent. Dr. med. Dieter Loew3 · 1Klinik Blankenstein der Ruhr-Universität Bochum, Hattingen; 2 Immenstadt im Allgäu; 3Wiesbaden

    Pflanzliche Arzneimittel werden in der ärztlichen Praxis ähnlich chemisch definierten Arzneimitteln bei verschiedenen Indikationen eingesetzt. Sie unterliegen gleichen legislativen Zulassungsanforderungen wie Synthetika. Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vom 1.1.2004, § 34 Abs. S. 1 SGB V und die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von Arzneimittel in der vertragsärztlichen Praxis (BAnz