Gericht stoppt Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien(LG Hamburg, Urteil vom 31. März 1999, Az.: 315 O 129/99) Das Landgericht untersagt dem Bundesausschuà der Ãrzte und Krankenkassen, die âRichtlinien des Bundesausschusses der Ãrzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgungâ in der am 8. Januar 1999 beschlossenen Neufassung, deren Inkrafttreten zum 1. April 1999 beabsichtigt war, bekanntzumachen oder bekanntmachen zu lassen, soweit darin bestimmte Arzneimittelgruppen von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung bejaht das Gericht ausdrücklich, daà der Zivilrechtsweg gem. den §§ 13 GVG und 87 GWB alte Fassung eröffnet ist. Die Partei- und ProzeÃfähigkeit des Bundesausschusses der Ãrzte und Krankenkassen wird bestätigt. |
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pharmind 2000, Nr. 12, Seite 948