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    Register – Studien nach dem AMG?

    Streiflichter

    Neuregelungen nach dem GSAVCannabis-Register nach § 31 Abs. 6 Satz 3–6 SGB VDisease Registries vs. Product RegistriesRegister im Off-Label-Use?Krankheitsregister in der Verantwortung von ForschungseinrichtungenProduktregister durch Forschungseinrichtungen?Ergebnis
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Seit Jahrzehnten wird die Einführung von Krankheitsregistern diskutiert, z. B. das Krebsregister. Diese verdienstvollen Bemühungen sind jedoch nicht selten an datenschutzrechtlichen Bedenken gescheitert. Besondere Bedeutung haben sie in der Vergangenheit nicht gehabt.

    Die Zeiten ändern sich: Insbesondere bei seltenen Erkrankungen wie in der Onkologie, bei verschiedenen Formen der Leukämie oder in der Ophthalmologie und bei Erkrankungen mit facettenreichem Spektrum, z. B. Urtikaria,