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    Regulation (EU) ? / ? on Health Technology Assessment – HTA

    Das europäische AMNOG zur frühen Nutzenbewertung

    Streiflichter

    Was ist Anlass der Erregung?Welche Produkte sind Gegenstand der Bewertung?Wer führt die Bewertung wann durch?Bindungswirkung des Joint Clinical Assessment ReportsRechtsbehelfe – national oder europäisch?Gemeinsame wissenschaftliche KonsultationenBedeutung für DeutschlandWeiteres Vorgehen
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Am 31. 01. 2018 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Verordnung „über die Bewertung von Gesundheitstechnologien“ vorgelegt (so die deutsche Übersetzung von HTA). Dieser Entwurf hat schon kurz nach der Veröffentlichung zu heftigen Diskussionen und Protesten geführt. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Hecken ebenso wie der Leiter des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (SV-GKV) Herr von Stackelberg und Vertreter der AOK