Eine Analyse zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Recht
Zusammenfassung
In seiner Entscheidung „Großhandelszuschläge II“ vom 8. Febr. 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine richtungsweisende Festlegung zur Preisgestaltung von Großhändlern bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln getroffen. Anlass hierfür gab die Preispolitik einer Parallel- und Reimporteurin von Arzneimitteln, die ihre Produkte direkt an Apotheken vertreibt. Inhalt und Gründe der Entscheidung, das Verhältnis zur Entscheidung „Großhandelszuschläge I“ des BGH vom 5. Okt. 2017 (I ZR 172/16) sowie die politischen und wirtschaftlichen Folgen werden nachfolgend beleuchtet.
Korrespondenz:
RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers
Ehlers, Ehlers & Partner
Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, Widenmayerstr. 29, 80538 München
a.ehlers@eep-law.de
RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers Studium der Medizin und der Rechtswissenschaften an den Universitäten Düsseldorf, Heidelberg und München. Facharzt für Allgemeinmedizin und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 2004 Professor für Medizinrecht und Health Care Systems an der EBS-Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel. Seit 2021 ordentliches |