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    Technische Vereinbarungen im Konzern

    Gesetz und Recht

    1. Auftraggeber2. Auftragnehmer3. Unterauftrag des Auftragnehmers4. Weitere Erlaubnis- und Anzeigepflichten5. Kaufmännische Vertragsbedingungen6. Ergebnis
    Dr. Martin Wesch · Wesch & Buchenroth, Stuttgart

    Die Verteilung von Aufträgen zur Herstellung bzw. Prüfung von Arzneimitteln zwischen Konzernunternehmen wirft die Frage auf, welche Gesellschaften die relevanten GMP-Verträge abzuschließen haben. Wenn der Arzneimittelzulassungsinhaber nicht der Hersteller des Produkts ist, sollte eine Technische Vereinbarung zwischen den verschiedenen Parteien bestehen, die ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten bei der Durchführung der Qualitätsüberprüfung festlegt.1) Was aber, wenn z. B. die beauftragte „Muttergesellschaft“ eines Konzerns2) den Auftrag selbst nicht durchführen will oder kann, sondern ein anderes zum