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    Umweltrisikobewertung von Humanarzneimitteln

    Ina Ebert, Nicole Adler und Petra Apel

    Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau

    Die Prüfung der Umweltwirkung von Humanarzneimitteln ist seit einigen Jahren ein fester Bestandteil des Zulassungsverfahrens. Sie ist in Deutschland seit 1998 gesetzlich vorgeschrieben. EU-weit abgestimmte Vorgaben für die einheitliche Durchführung solcher Umweltrisikoprüfungen gibt es aber erst seit Ende 2006. In Deutschland ist das Umweltbundesamt für die Bewertung des Umweltrisikos von Arzneimitteln zuständig. In dem folgenden Beitrag soll aus der Sicht einer Bewertungsbehörde dargestellt werden, warum eine Umweltrisikoprüfung notwendig und wie diese gesetzlich verankert ist. Weiterhin werden die wichtigsten Schritte einer solchen Bewertung dargestellt und an Beispielen erläutert, welche Wirkstoffe ein besonders hohes Risiko für die Umwelt darstellen können.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2010

     

    pharmind 2010, Nr. 9, Seite 1517