VFA-Empfehlungen zur Erschwerung von ArzneimittelfälschungenDie Vergangenheit hat gezeigt, daß es kriminellen Elementen möglich ist, Arzneimittel, die nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind, vereinzelt in Verkehr zu bringen. Es ist Aufgabe des pharmazeutischen Unternehmers, dies soweit wie möglich zu erschweren, damit für den Patienten kein gesundheitliches Risiko entsteht, indem Arzneimittel auf den Markt gelangen, die nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind. Auch muß auf das wirtschaftliche Risiko hingewiesen werden, das einem pharmazeutischen Unternehmer entstehen kann, wenn derartige Arzneimittel auch unverschuldet zum Patienten gelangen. |
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pharmind 2001, Nr. 4, Seite 326