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    Versorgung sichern mit Energie und Schwung

    und klaren Zielen

    Statements der Verbände

    Dr. Martin Weiser · Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH)
    Dr. Martin Weiser

    Kaum verloren wir das Ziel aus den Augen, verdoppelten wir unsere Anstrengungen“, sagte einst Mark Twain. Die aktuelle Gesundheitspolitik verfügt hoffentlich über beides: ein Ziel vor Augen und die Energie und den Schwung für neue Aufgaben. Letzteres hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits bewiesen, indem er Entschlossenheit und Tatkraft mitgebracht hat. Man kommt kaum mehr mit bei den vielen Themen, die er gleichzeitig angepackt hat. Schon kurz nach seinem Amtsantritt brachte er die ersten Gesetzesvorhaben auf den Weg, die uns auch 2019 beschäftigen werden. Fakt ist: Die Gesundheitsversorgung braucht klare Weichenstellungen. Deutschland steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Zwei Megatrends dominieren die Entwicklung: der demografische Wandel mit niedrigen Geburtenraten und sinkender Sterblichkeit sowie ein Strukturwandel zulasten ländlicher Regionen. Wir hoffen daher, dass Herr Spahn ein klares Ziel vor Augen hat und nicht auf halber Strecke stecken bleibt.

    Erste Ansätze zur Stärkung der Apotheke vor Ort

    Wir begrüßen es, dass sich der Gesundheitsminister klar dazu bekennt, dass die Apotheke vor Ort auch in Zukunft unverzichtbar für eine flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung in Deutschland ist. Erst im Dezember 2018 hat er seine Pläne für den Apothekenmarkt vorgestellt: Die freie Apothekenwahl soll erhalten bleiben. Im Interesse der Patienten ist auch, dass Apotheken darüber hinaus zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen sowie weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung übernehmen sollen.

    Nach dem EuGH-Urteil vom Oktober 2016 bestehen jedoch weiterhin ungleiche Rahmenbedingungen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für die Marktbeteiligten im In- und Ausland. Hier braucht es Klarheit und nachhaltige Lösungen. Nur so sichern wir die Apotheken vor Ort und damit eine niedrigschwellige und flächendeckende Arzneimittelversorgung – im Sinne des Einzelnen und der Gesellschaft.

    BAH steht zur Vor-Ort-Apotheke

    Der BAH will die Apotheke vor Ort erhalten und weiter stärken. Das wollen wir mit ganz unterschiedlichen Maßnahmen erreichen:

    So starteten z. B. 2018 umfangreiche Aktivitäten, um das Thema Switch, also die Überführung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Apothekenpflicht, zu forcieren. Umfragen unter Apothekern, Ärzten und der Bevölkerung haben ergeben, dass Switches ausdrücklich gewünscht sind. Denn von mehr Switches profitieren im Grund alle: Die Apotheker können ihre Kompetenz und Beratung im verschreibungsfreien Bereich weiter stärken. Die Ärzte werden von leichten Gesundheitsstörungen entlastet und haben so mehr Zeit für wirklich kranke Patienten. Und die Patienten profitieren von einem niedrigschwelligen Zugang zu einer sicheren Arzneimittelversorgung. Als Arzneimittelhersteller wünschen wir uns natürlich eine Vereinfachung des Switch-Antragsverfahrens, damit alle Beteiligten noch schneller von den Vorteilen verschreibungsfrei zur Verfügung stehender Arzneimittel profitieren können.

    Mehr Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung lässt sich auch erreichen, indem wir den Menschen mit dem Apotheker einen kompetenten und fachlich versierten Berater in allen Fragen rund um das Arzneimittel zur Verfügung stellen. Weil fachlicher Input ohne grundlegende kommunikative Fähigkeiten aber nicht vermittelbar ist, bietet der BAH seit Kurzem auch Schulungen für junge Nachwuchsapotheker an. Ein wichtiges Lernziel ist dabei zu verstehen, was Patienten im Gespräch mit dem Apotheker oder dem Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) erwarten und welche Ansprache für welchen Patiententyp die richtige ist.

    Starke Apotheker, starke Patienten. Allerdings gilt der Zusammenhang auch umgekehrt: Gesundheitskompetente, informierte und mündige Patienten stärken umgekehrt auch den Apotheker, denn nur mündige Patienten nehmen ihre Gesundheitsversorgung in die eigenen Hände und wenden sich – in Abhängigkeit von ihrer Erkrankung – an den richtigen Ansprechpartner. Daran werden wir im neuen Jahr weiter arbeiten.

    GSAV: Gut gemeint, aber noch nicht zu Ende gedacht

    Ein weiteres Projekt des Bundesgesundheitsministers ist das geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Ja, es enthält gute Ansätze. Doch manche enthaltenen Maßnahmen tragen gerade nicht zu einer höheren Patientensicherheit bei. Andere wichtige Maßnahmen fehlen. Gut ist, dass die Koordinierungsfunktion und Rückrufkompetenz der Bundesoberbehörden, also des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), gestärkt werden sollen. Dadurch lassen sich Rückrufe effektiver durchführen und Engpässe vermeiden. Leider fehlen weiterführende Maßnahmen, um die Gefahr von Versorgungsengpässen zu verringern: zum Beispiel eine gesetzliche Vorgabe, dass Krankenkassen mit mindestens 3 Herstellern Rabattverträge abschließen müssen. Kritisch zu sehen ist v. a. das Vorhaben, den Austausch von Biosimilars zu forcieren. Denn biologische Arzneimittel sind um ein Vielfaches komplexer als chemisch definierte. Zur Arzneimitteltherapiesicherheit gehört Nebenwirkungsmeldungen eindeutig zu identifizieren und zurückzuverfolgen. Das muss Vorrang vor allen Sparmaßnahmen haben. Eine Substitution, ohne dass der behandelnde Arzt eine solche angeordnet hat, gefährdet die Patientensicherheit. Die Therapieentscheidung muss in der Hand des Arztes bleiben und in enger Abstimmung mit dem betroffenen Patienten erfolgen.

    Reform des Festbetragssystems notwendig

    Auch beim derzeitigen Festbetragssystem besteht dringender Handlungsbedarf. Es differenziert nicht ausreichend nach therapierelevanten Kriterien. Das Raster für Gruppenbildung ist zu grob, die Höhe der Festbeträge richtet sich im Wesentlichen nach Wirkstoffmenge und Packungsgröße. Das führt de facto zu einer Verengung des Angebots an zum Festbetrag zur Verfügung stehenden Arzneimitteln und damit zu einer Einschränkung der Therapieoptionen für den Arzt. Dabei nimmt die Therapievielfalt im Hinblick auf die älter werdende Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert ein. Denn insbesondere ältere und häufig multimorbide Patienten benötigen geeignete Darreichungsformen – wie z. B. einen Saft, weil sie Tabletten nicht mehr schlucken können – oder Applikationshilfen.

    Doch aufwendig hergestellte und damit teurere Darreichungsformen erhalten den gleichen Preis wie günstigere. Damit besteht für bestimmte Patientengruppen die Gefahr, ein Arzneimittel nur noch gegen eine Aufzahlung zu erhalten. Im schlimmsten Falle verschwinden Produkte sogar vom Markt, weil die Hersteller diese nicht mehr kostendeckend produzieren können. Wir haben dazu im Rahmen einer Pressekonferenz im April 2018 eine Studie vorgelegt, die genau das bestätigt. Das Festbetragssystem muss die Entwicklung der Medizin hin zu mehr Individualisierung und Passgenauigkeit unbedingt nachvollziehen. Das Wohl des Einzelnen und der Gesellschaft muss auch bei den Festbeträgen im Mittelpunkt stehen.

    Ausblick 2019

    Um zum eingangs erwähnten Zitat zurückzukommen: Es gibt auch Ereignisse, da helfen auch die beste Zielsetzung und die größten Anstrengungen wenig. Damit ist v. a. der bevorstehende Brexit Ende März 2019 gemeint, der uns alle in Atem hält. Wir verfolgen die Entwicklung in Großbritannien mit großer Sorge. Dass es zu einem harten Brexit ohne Übergangsphase kommt, wird immer wahrscheinlicher. Das wird sich auf die Arzneimittelversorgung diesseits und jenseits des Kanals auswirken, denn Großbritannien spielt im europäischen Gefüge bisher eine sehr wichtige Rolle. Am wichtigsten ist daher aus meiner Sicht, dass der Brexit mit seinen Konsequenzen nicht zu einer Beeinträchtigung der Patientenversorgung führt.

    Hingegen mit klarem Ziel und lange vorbereitet ist das Inkrafttreten der Fälschungsschutzrichtlinie. Am 9. Februar 2019 wird das System scharf gestellt. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt müssen alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die für den Verkauf oder Vertrieb freigegeben werden, bestimmte Sicherheitsmerkmale tragen. Damit wird die legale Lieferkette noch sicherer.

    Optimistisch stimmt mich, dass im November 2018 der Pharmadialog zwischen Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft wieder aufgenommen wurde. Das Gesundheitssystem und die Gesundheitswirtschaft sind Deutschlands Stärken. Denn hier verbindet sich ein hohes Therapieniveau mit einem hohen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen. Wenn alle Beteiligten gemeinsame Strategien entwickeln – und genau dafür ist der Pharmadialog da – dann wird diese Verbindung auch noch morgen funktionieren. Mit viel Energie und Schwung Projekte angehen: Unser Bundesgesundheitsminister zeigt, dass es grundsätzlich möglich ist – hoffentlich auch mit einem klaren Ziel für die Herausforderungen der Zukunft. Und hoffentlich im Sinne konstruktiver Lösungen. Denn sonst laufen alle Anstrengungen ins Leere. Es braucht gesunde Perspektiven. Für den Einzelnen und die Gesellschaft.

    Originaldokument