Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    Werbung im Internet

    Heilmittelwerberechtliche Restriktionen und Möglichkeiten nach der 16. AMG-Novelle

    Gesetz und Recht

    I. Ordnungsrechtlicher Rahmen der InternetwerbungII. Praxisproblem: Haftung für das Verhalten Dritter
    RA Andreas Frohn · Kanzlei am Ärztehaus Frehse Mack Vogelsang, Büro Köln

    Die Bedeutung des Mediums Internet im Werbemarkt nimmt stetig zu. Auch Pharmaunternehmen sind mittlerweile auf sämtlichen Plattformen präsent, werben auf der eigenen Unternehmensseite, haben Facebook- und XING-Profile und sind mit Werbevideos auf Youtube vertreten. Im Umfeld des liberalen Internets mit seiner Schnelllebigkeit und schier unendlichen Möglichkeiten der Nutzeransprache wirken die Vorschriften betreffend die Heilmittelwerbung teilweise deplatziert und überholt. Da jedoch das geltende Recht auch im Internet Geltung beansprucht, soll der vorliegende Beitrag – die jüngsten Neuerungen