Zur Frage der Preisbindung einzelimportierter Arzneimittel Dr. Christian Stallberg, LL.M. (Cambridge) Clifford Chance, Düsseldorf In dem nachfolgenden Beitrag wird untersucht, ob Importeure bei der Abgabe von Arzneimitteln, die im Wege des Einzelimports nach Deutschland eingeführt werden, der Arzneimittelpreisbindung unterliegen. Wäre dies der Fall, müssten bei der Preisgestaltung die gesetzlich vorgeschriebenen Großhandelshöchstzuschläge sowie Apothekenfestzuschläge beachtet werden. Trotz der praktischen Bedeutung dieser Frage besteht bislang Unsicherheit darüber, ob die Arzneimittelpreisbindung eingreift. Der Artikel zeigt auf, warum beim Vertriebsmodell des Einzelimports letztlich keine Preisbindung Anwendung finden kann. |
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pharmind 2009, Nr. 2, Seite 291