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    „Kleine“ Reform des Arbeitnehmererfindergesetzes

    Dr. Michael Kruse

    Biopharm GmbH, Heidelberg

    Das bereits 1957 entstandene „deutsche Gesetz über Arbeitnehmererfindungen“ (ArbNErfG) regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und angestelltem Erfinder und verbindet somit den gewerblichen Rechtsschutz mit dem Arbeitsrecht. Die zum 1. Oktober 2009 in Kraft getretene „kleine“ Reform des ArbNErfG enthält einige wichtige Neuerungen für die betriebliche Praxis, ist aber insbesondere bei kleineren Unternehmen ohne eigene Patent- oder Rechtsabteilung noch wenig bekannt. Die Modernisierung des Gesetzes war lange überfällig und bietet bei genauerem Hinsehen deutliche Vorteile für beide Parteien.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2010

     

    pharmind 2010, Nr. 12, Seite 2097