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    Die Maschinenrichtlinie

    Umsetzung im Pharmaumfeld

    Maschinen- und Anlagenbau

    Maschinenrichtlinie 2006/42/EGDer Sinnersche KreisEHEDG gibt weitere Hilfestellungen

    Zusammenfassung

    Jede Maschine, die in Europa betrieben werden soll, muss die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Es ist unerheblich, wo und in welchem Zusammenhang diese Maschine zum Einsatz kommt. Zudem müssen Maschinen alle mit einem CE-Zeichen versehen werden. Dieses signalisiert, dass diese Maschine die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Der folgende Beitrag erläutert, was zur Erreichung der Konformität notwendig ist, und welche Relevanz diese Gesetze für Maschinen im Pharmaumfeld haben.

    Hans-Werner Bellin Aarbergen

    Korrespondenz:

    Hans-Werner Bellin, Heidestr. 3; 65326 Aarbergen; e-mail: Hans-Werner.Bellin@BELLINconsult.de

    Zusammenfassung

    Jede Maschine, die in Europa betrieben werden soll, muss die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Es ist unerheblich, wo und in welchem Zusammenhang diese Maschine zum Einsatz kommt. Zudem müssen Maschinen alle mit einem CE-Zeichen versehen werden. Dieses signalisiert, dass diese Maschine die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Der folgende Beitrag erläutert, was zur Erreichung der Konformität notwendig ist, und welche Relevanz diese Gesetze für Maschinen im Pharmaumfeld haben.

    Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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