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    Befreiung von der Rentenversicherung

    Gesetz und Recht

    1. Gesetzliche Voraussetzungen2. Rechtsprechung zur Berufsausübung3. Befreiungswirkung4. Ergebnisse
    Dr. iur. Martin Wesch · Wesch & Buchenroth Rechtsanwälte Partnergesellschaft, Stuttgart

    Apotheker in der pharmazeutischen Industrie müssen nicht befürchten, aufgrund einer bloßen Berufsbezeichnung oder einer Tätigkeit, die auch ein Nichtapotheker ausüben kann, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen zu müssen.1) Eine dahingehende Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg hat das Bundessozialgericht (BSG) aufgehoben. Für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung kommt es auf die berufsgruppenspezifische Tätigkeit der Apotheker an. Was darunter zu verstehen ist und wie weit die Befreiungswirkung reicht, wird im