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    Die schwarze Triangel ▾ – ein Gütesiegel oder ein Brandmal?

    Streiflichter

    Welche Arzneimittel müssen künftig die schwarze Triangel tragen? Innovationen und Biosimilars
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Nach Artikel 23 der Verordnung (EG) 726/2004 in der Fassung der jüngsten Änderungsverordnung zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) hat der europäische Gesetzgeber eine Neuerung geschaffen, um den Vertrieb von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach Markteinführung genauer zu beobachten.

    Danach werden Arzneimittel einer zusätzlichen Überwachung unterstellt. In die Packungsbeilage und Fachinformation sind entsprechende Hinweise aufzunehmen, die Patienten und Ärzte