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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nicht mittels eines Automatenvertriebs in Verkehr gebracht werden – Urteil des VGH Baden-Württemberg in Mannheim vom 21. Okt. 2021;
    Az.: 9 S 527/20

    Gesetz und Recht

    SachverhaltEntscheidungsgründe des VGHFazit
    Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers und Nicole Schwiegk · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (nachfolgend VGH) hat mit dem Urteil vom 21. Okt. 2021 entschieden, dass die niederländische Versandapotheke verschreibungs- und apothekenpflichtige Arzneimittel nicht mittels eines Automaten in Verkehr bringen darf, weil es sich dabei um eine nicht zulässige Form des Versandes an Endverbraucher handele. Das Modell zum Vertrieb apotheken- und verschreibungspflichtiger Arzneimittel verstoße gegen § 43 Abs. 1 S. 1 und 2 AMG