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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Die Soll-Regelung gem. § 130b Abs. 3 Satz 3 SGB V zwischen GKV-FinStG und Schiedsstelle

    Gesetz und Recht

    EinleitungDie Soll-Regelung gem. § 130b Abs. 3 Satz 3 SGB VSchiedsspruch Dostarlimab – 20 P 35-22Zusammenfassung
    Dr. iur. Christian Rybak · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

    Das GKV-FinStG hat zu erheblichen systematischen Änderungen gerade auch im Hinblick auf die frühe Nutzenbewertung gem. § 35a SGB V, aber auch die sich anschließenden Preisverhandlungen gem. § 130b SGB V geführt, die einen massiven Bruch mit der bisherigen Systematik darstellen. Dies gilt insbesondere auch für die Frage der maßgeblichen Preisanker, da die Höhe der Jahrestherapiekosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie für die Vereinbarung des Erstattungsbetrags durch die gesetzliche Neuregelung noch an zusätzlicher Bedeutung gewonnen hat. Dabei