Essentials aus dem Pharma und Sozialrecht Der Vertragsarzt als Beauftragter der Krankenkassen – Strafrechtliche Bewertung und mögliche Konsequenzen für die Pharma- und Medizinprodukteindustrie Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers und Thorsten Ebermann Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät, München/Berlin Die Frage, ob Ärzte bei der Verschreibung von Pharmazeutika und anderen Behandlungen als „Beauftragte“ der Krankenkassen handeln und sich deshalb möglicherweise strafbar machen, wenn sie sich von den Profiteuren ihrer Verschreibungspraxis Vorteile versprechen oder gewähren lassen, war Ende Februar diesen Jahres erstmalig Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung. Ein Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig1) folgte erstmalig der bislang vertretenen Mindermeinung, dass auch Vertragsärzte sich der Bestechung und Bestechlichkeit (§ 299 Strafgesetzbuch2)) strafbar machen können. |
|
pharmind 2010, Nr. 6, Seite 1003