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    Mehr Macht für das Bundesministerium für Gesundheit

    Legislative Ertüchtigung im Kampf gegen Corona

    Streiflichter

    Regeln zum Umgang mit gefährdeten oder gefährlichen PersonenMaßnahmen gegen Hersteller und Vertreiber von medizinischen ProduktenRegelungen für die Ausübung der heilkundlichen TätigkeitenRechtsschutz?Konsequenzen und PerspektivenDauer des Ausnahmezustands – Evaluierung der Erfahrungen
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Am 27.03.2020 ist das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten. Es wurde in einer Rekordzeit von nur einer Woche in das Bundeskabinett eingebracht vom Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen und vom Bundespräsidenten ausgefertigt. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, in dem vor allem der zweite Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes nachhaltig geändert wird. Dieser Abschnitt trägt nunmehr den Titel