In Wort und Bild
Rechtsanwalt Herbert Wartensleben ist für sein langjähriges und prägendes Wirken auf dem Gebiet der rechtlichen Gestaltung der Arzneimittelzulassung von der Deutschen Gesellschaft für Regulatory Affairs e. V. (DGRA) mit der Walter Cyran-Medaille ausgezeichnet worden.
Die jährlich verliehene und mit einem Preisgeld verbundene Auszeichnung ist nach dem Pharmazeuten und Lebensmittelchemiker Prof. Walter Cyran benannt, der durch zahlreiche arzneimittel- und apothekenrechtliche Publikationen bekannt wurde. Die Medaille wird an Personen verliehen, die sich um das Fachgebiet der Regulatory Affairs besonders verdient gemacht haben.
In seiner Laudatio zeichnete Prof. Burkhard Sträter eindrücklich den Lebens- und Berufsweg des Preisträgers nach. Wartensleben, 1936 in Bayern geboren, war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften 1963 wissenschaftlicher Assistent am Institut für Strafrechtswissenschaften. Als Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht Nürnberg übernahm er zusätzlich die Geschäftsleitung des Instituts für Strafrechtswissenschaften in Erlangen. 1967 bestand er sein zweites juristisches Staatsexamen. Während seiner wissenschaftlichen Arbeit wurde der Lehrstuhl in Erlangen mit einem der bedeutendsten Fälle im Bereich der Arzneimittelsicherheit befasst. Dabei war die Firma Grünenthal, die für das Arzneimittel Contergan verantwortlich war, in eines der größten Strafverfahren der deutschen Rechtsgeschichte verwickelt. Für das Aachener Unternehmen koordinierte RA Wartensleben auf Grund seiner besonderen wissenschaftlichen Expertise als Leiter der Rechtsabteilung maßgeblich die Rechtsverhandlungen im Contergan-Verfahren und trug entscheidend dazu bei, dass Contergan-geschädigte Kinder im Rahmen der Contergan-Stiftung nicht nur eine finanzielle Absicherung, sondern auch eine Rehabilitation und Förderung erhielten.
Von 1976 bis 1981 war er Chefsyndikus und Ressortleiter Marketing. Seit 1982 bis heute ist der Preisträger anwaltlich tätig mit den Schwerpunkten Arzt-, Arzneimittel- und Apothekenrecht. Er hat zahlreiche ausländische Regierungen über das EU- und deutsche Arzneimittelrecht beraten, war 1988 Träger des deutschen Pharmarechtspreises sowie 1997 Träger des deutschen Arztrechtspreises. Seit 1998 ist er Lehrbeauftragter an der Universität Witten und seit 2005 Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Apothekenbetriebswirtschaft. RA Wartensleben hat unter anderem die besondere Gabe, sehr komplexe pharmazeutische und pharmakologische Sachverhalte zu erfassen, rechtlich zu würdigen und z. B. Naturwissenschaftlern so zu vermitteln, dass sie ein Verständnis für die rechtlichen Probleme gewinnen und die notwendigen Konsequenzen verstehen.
In diesem Kontext wird Herbert Wartensleben bei der Veranstaltung ExpertFORUM Pharmacovigilance am 12. September 2013 in Köln eine last lecture zum Thema „Was nützt Wissen ohne Gewissen?“ halten.
Prof. Burkhard Sträter (li., Jurist der DGRA) und Rechtsanwalt Herbert Wartensleben (re.).