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    Arzneimittelversorgung auch zukünftig sichern

    Statements der Verbände

    Dr. Martin Weiser · Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH)
    Dr. Martin Weiser

    Gleich zwei gute Vorsätze für das neue Jahr hat sich die Große Koalition im Gesundheitsbereich auf die Fahnen geschrieben. Erstens möchte sie die Versorgung stärken und zweitens plant sie, die Prävention auszubauen. Zudem hat die Große Koalition noch im Dezember 2014 ein Eckpunktepapier zur Krankenhausreform vorgelegt.

    Doch zunächst ein Blick auf das vergangene Jahr: Der BAH hat 2014 sein 60. Jubiläum gefeiert. Seit 1954 engagiert sich der Verband für die Interessen und Belange seiner Mitglieder. Während der Schwerpunkt zunächst auf der Förderung der Selbstmedikation lag, hat der BAH sein Tätigkeitsfeld mittlerweile auf den gesamten Pharmabereich inklusive der verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie der stofflichen Medizinprodukte ausgeweitet.

    Gesundheitspolitisch war das vergangene Jahr durch die ersten gesetzgeberischen Aktivitäten der Großen Koalition geprägt. Mit der Beendigung des Bestandsmarktaufrufes wurde Rechtssicherheit für die Arzneimittel-Hersteller geschaffen. Gleichzeitig hat die Koalition den Herstellern mit der Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2017 erneut erhebliche wirtschaftliche Lasten aufgebürdet. In Anbetracht der steigenden Herstellungskosten, etwa durch hohe tarifliche Lohnabschlüsse oder steigende Rohstoffpreise, stellt ein solcher Preisstopp über mehr als acht Jahre für die Arzneimittel-Hersteller eine unzumutbare Belastung dar. Der BAH wird sich daher auch im Jahr 2015 konsequent für eine Verkürzung des Preismoratoriums einsetzen.

    Darüber hinaus wird sich der BAH weiterhin mit vollem Engagement in die gesundheitspolitische Diskussion einbringen. Insbesondere bei den nun vorliegenden Gesetzen hätten sich die Arzneimittel-Hersteller durchaus mehr vorstellen können, denn eine sichere Versorgung mit Arzneimitteln ist nur dann möglich, wenn die Hersteller verlässliche und planbare Rahmenbedingungen vorfinden sowie für ihre Produkte auskömmliche Preise erzielen können. Der BAH hat daher Vorschläge formuliert, mit welchen Maßnahmen die Versorgung mit Arzneimitteln heute gesichert und für die Zukunft gestärkt werden kann.

    Rabattverträge und Festbeträge

    Ein dringliches Thema sind beispielsweise die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rabattverträge. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben sich diese mittlerweile zu einem sehr wirksamen Kosteneinsparinstrument entwickelt. Zum einen sieht der BAH hier Korrekturbedarf bei der Ausschreibung bestimmter Indikationen und Wirkstoffe, beispielsweise im neurologischen Bereich sowie bei Wirkstoffen mit einer engen therapeutischen Breite. Zum anderen fordert der BAH eine verbindliche Karenzzeit von mindestens zwei Jahren zwischen dem Patentablauf und der ersten Ausschreibung eines Rabattvertrages. Nur so kann sich ansatzweise eine generische Angebotsvielfalt entwickeln, die sowohl zukünftigen Rabattverträgen als auch dem Festbetragssystem insgesamt zu Gute kommt.

    Verbesserungsbedarf sieht der BAH auch beim Festbetragssystem. Seit seiner Einführung 1989 hat sich das Festbetragssystem zunehmend zu einem starren Instrument entwickelt, das für die Patientenversorgung wichtige, notwendige und sinnvolle Differenzierungsmöglichkeiten weitgehend einschränkt. So werden beispielsweise Anreize für die Entwicklung von Kinderarzneimitteln auf europäischer Ebene durch das deutsche Festbetragssystem konterkariert. Der BAH hält es daher aus Versorgungssicht für zwingend erforderlich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss zukünftig separate Festbetragsgruppen für kindgerechte Wirkstärken und Darreichungsformen bildet oder diese als therapeutische Verbesserung von der Festbetragsregelung freistellt. Darüber muss der Zusatznutzen von Kinderarzneimitteln mit einer sogenannten PUMA-Zulassung ebenso wie der Zusatznutzen der Orphan Drugs von vornherein als belegt gelten.

    OTC-Erstattung ausbauen

    OTC-Arzneimittel sind ein wichtiger Bestandteil einer modernen Gesundheitsversorgung, denn rezeptfreie Medikamente sind nachweislich wirksam und sicher. Die Selbstmedikation mit apothekenpflichtigen OTC-Arzneimitteln – und die damit einhergehende Beratung durch Arzt und Apotheker – hat eine wichtige Funktion für den selbstbestimmten Patienten und für die Gesellschaft. Der BAH tritt daher für eine Stärkung der Selbstmedikation sowie für eine Anerkennung der Werthaltigkeit von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.

    Die Selbstmedikation ist jedoch nicht in jedem Falle für jeden Patienten geeignet. Dies gilt für Menschen mit einer besonderen Schutzbedürftigkeit wie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie für ältere Menschen ab 65 Jahren mit Polymedikation im ambulanten Bereich und in Alten- und Pflegeheimen. Der BAH setzt sich daher zum einen dafür ein, dass die gesetzlichen Krankenkassen OTC-Arzneimittel für Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren wieder uneingeschränkt erstatten sollten. Hierfür sprechen viele gute Gründe: Ärzte sollten für ihre jugendlichen Patienten das geeignete Arzneimittel auswählen können, und zwar unabhängig vom Verschreibungsstatus. Denn derzeit kann der Arzt Jugendlichen bis 18 Jahren notwendige OTC-Arzneimittel, etwa zur Basispflege von Neurodermitis oder bei der Behandlung von Pollenallergien, Kopfschmerzen oder Sportverletzungen, nicht im Rahmen der Regelversorgung verordnen.

    Zum anderen sollten dem behandelnden Arzt bei älteren Patienten mit Polymedikation die Instrumente einer medikamentösen Stufentherapie und damit auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung stehen, denn nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel haben ein deutlich geringeres Nebenwirkungsrisiko als verschreibungspflichtige Arzneimittel. Hinzukommt, dass die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht wird, wenn Diagnose, Therapie und Verordnung in einer Hand liegen. Im Falle einer Erstattungsfähigkeit hätte somit der behandelnde Arzt die Möglichkeit, im Einzelfall das zweckmäßige und geeignete Arzneimittel auszuwählen, also gegebenenfalls auch ein OTC-Arzneimittel.

    Aus Sicht des BAH bietet das aktuell von der Großen Koalition vorgelegte Präventionsgesetz eine geeignete Möglichkeit, den generellen Ausschluss von OTC-Arzneimitteln aus der Regelerstattung der GKV aus dem Jahr 2004 zu korrigieren.

    Erfolgsgeschichte Grünes Rezept

    Ein seit vielen Jahren bewährtes Instrument der arztgestützten Selbstmedikation ist das vom BAH und seinen Mitgliedsfirmen mitentwickelte Grüne Rezept. Im Jahr 2013 haben die Ärzte 42 Millionen OTC-Arzneimittel im Wert von circa 276 Millionen Euro auf Grünen Rezepten verordnet. Im Rahmen des Deutschen Gesundheitsmonitors des BAH gaben über die Hälfte der Befragten an, das Grüne Rezept zu kennen und fast die Hälfte hat auch selbst bereits eines erhalten. Neun von zehn Befragten lösten es daraufhin in einer Apotheke vor Ort ein. Dies zeigt, dass das Grüne Rezept eine Erfolgsgeschichte ist, das nicht nur den OTC-Markt stabilisiert, sondern darüber hinaus auch die Kundenfrequenz erhöht und somit die Apotheke vor Ort stärkt.

    Spannend begonnen hat das neue Jahr beim Thema Switch. Die Europäische Kommission hat Anfang Januar den Wirkstoff Ulipristalacetat (besser bekannt als die Pille danach) aus der Verschreibungspflicht entlassen. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun angekündigt, dass auch der Wirkstoff Levonorgestrel verschreibungsfrei wird. Diese Entscheidungen können dazu beitragen, die Beratungskompetenz des Apothekers weiter zu stärken.

    Zudem sollte diskutiert werden, ob ein indikationsbezogener Switch, beispielsweise bei Augenleiden oder Harnwegsentzündungen, sinnvoll sein könnte. Der BAH sieht auch hier insbesondere für die Apotheker ein großes Potenzial, sich noch stärker als Berater und Partner der Patienten zu positionieren.

    Gemeinsame Lösungen finden

    Fahrt aufnehmen wird im neuen Jahr der Pharma-Dialog, zu dem die Bundesregierung im September 2014 den BAH, weitere Herstellerverbände, Gewerkschaftsvertreter sowie die Wissenschaft erstmalig eingeladen hat. Im Jahr 2015 werden weitere Dialog-Runden folgen. Ein besonderes Anliegen ist dem BAH, die Perspektive der mittelständischen Arzneimittel-Hersteller einzubringen und dort zu vertreten. Die Politik werden wir konkret auf die Weiterentwicklung bekannter Wirkstoffe ansprechen, etwa im Hinblick auf altersgerechte Darreichungsformen und Dosierungen. Der BAH hält den begonnenen Dialog daher für eine geeignete Plattform, um miteinander ins Gespräch zu kommen und nachhaltige Lösungen zu finden. Denn nur gemeinsam lässt sich die Arzneimittelversorgung für die Zukunft sichern und stärken.

    Originaldokument