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    Behörden als pharmazeutische Unternehmer und Großhändler?

    Arzneimittelversorgung in der Pandemie

    Streiflichter

    Wer trägt die Verantwortung in dieser „pandemiebedingten Planwirtschaft“?Konsequenzen für die HaftungErrichtung des ZEPAIAufgaben und Zielsetzung des ZEPAI
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    E-Mail: straeter@straeterlawyers.de

    Die Arzneimittelentwicklung und -distribution in der Endemie folgt bekannten Mustern. Der Sponsor ist verantwortlich für die Durchführung klinischer Prüfungen, die der Genehmigung durch die Bundesoberbehörden und der Zustimmung einer federführenden Ethikkommission bedürfen. Die Produktion bedarf der Genehmigung nach § 13 AMG oder beim Import der Kontrolle nach § 72 AMG. Verantwortliche Personen sind Hersteller und Importeure. Die Sachkundige Person (QP) mit der Qualifikation