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    Besserung in Sicht?

    Statements der Verbände

    Dr. Hubertus Cranz · Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH)
    Dr. Hubertus Cranz

    Gesundheit fällt nicht vom Himmel, wir müssen etwas dafür tun – jeder Einzelne für sich und wir alle für uns alle. Somit erfordert Gesundheit Engagement und auch Investitionen. Sicherheit, die ökologische und digitale Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft, Bildung aber eben auch Gesundheit, das alles sind zentrale Bereiche, die finanziellen Einsatz benötigen, der auch in Zeiten knapper Ressourcen gerechtfertigt ist.

    Wichtig ist dabei eine durchdachte Politik mit sozialökonomischem Sachverstand und eine Anerkennung der Rolle des Arzneimittels, das ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung ist und wesentlich zu einem resilienten Gesundheitssystem beiträgt. Wir sollten für eine sichere und finanzierbare Gesundheitsversorgung nicht am, sondern mit dem Arzneimittel sparen. Hinzu kommt die volkswirtschaftliche Bedeutung einer starken industriellen Gesundheitswirtschaft, die in Deutschland hochqualifizierte Arbeitsplätze schafft und zu volkswirtschaftlichem Wohlstand beiträgt. Leider gab es in den vergangenen Jahren wenig Indizien für eine solche Politik.

    Neue Wertschätzung

    Ein gewisser Stimmungswechsel wurde Ende 2022 durch die Etablierung des Round Table Industrielle Gesundheitswirtschaft beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erkennbar, der seitdem in mehreren Arbeitsgruppensitzungen wichtige Themen zur Stärkung des Pharmastandortes Deutschland aufgearbeitet hat.

    Im Sommer 2023 folgten die von den Spitzen der Ampelkoalition publizierten 10 Punkte für den Wirtschaftsstandort Deutschland, in der erfreulicherweise die mittlerweile verabschiedete Pharmastrategie angekündigt wurde. Diese enthält wichtige Aussagen zur Rolle der pharmazeutischen Industrie, die als ein Schlüsselsektor mit großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort und die Gesundheitsversorgung und als Leitindustrie der deutschen Volkswirtschaft bezeichnet wird. Die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Forschung und Industrie sollen u. a. durch vereinfachte Verfahren bei der Genehmigung klinischer Prüfungen und durch Entbürokratisierung verbessert werden. Ein damit im Zusammenhang stehendes, konstruktives Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz sowie den Bundesministern Lauterbach, Habeck und Stark-Watzinger mit der Industrie im November 2023 unterstrich den Willen, bisherige Vorgehensweisen zu korrigieren.

    Und das ist gut so. Denn es gibt viel zu tun. Die durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten sog. AMNOG-Leitplanken haben der Reputation Deutschlands geschadet und müssen zusammen mit dem Kombinationsabschlag korrigiert werden. Sie erschweren auch die komplexe Implementierung der EU-Verordnung zu Health Technology Assessment, die in den nächsten Jahren erheblichen Einfluss auf die Nutzenbewertung in Deutschland gewinnen wird. Weiterhin sind umfangreiche Anpassungen beim Preismoratorium dringend notwendig.

    Probleme erkannt, aber nicht gebannt

    Das Thema Lieferengpässe dominiert weiterhin zahlreiche öffentliche Diskussionen im Arzneimittelbereich. Die guten Absichten hinter einem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sollen nicht abgesprochen werden, aber das reicht nicht aus oder ist sogar unwirksam.

    Notwendig ist eine weitgehende Reform im Bestandsmarkt einschließlich eines umfassenden Inflationsausgleichs und ein Abrücken von einem Prinzip, das letztlich nur das billigste Produkt überleben lässt. Nur dann wird es möglich sein, durch Diversifizierung auf der Anbieterseite Abhängigkeiten zu verringern und Versorgungssicherheit zu erhöhen. Kontraproduktiv sind dabei zusätzliche Anforderungen an die Lagerhaltung. Wo nichts ist, kann auch nichts gelagert werden. Eine Bevorratung von 6 Monaten für rabattvertragsgeregelte Arzneimittel – wie im ALBVVG vorgeschrieben – wird die Situation nicht verbessern, sondern im Gegenteil zu weiteren Einengungen auf der Anbieterseite führen.

    Verschlechterungen aus Europa

    Leider wird das Bemühen um Standortstärkung und Liefersicherheit durch Pläne der EU-Kommission eher erschwert als erleichtert. Einen eigenständigen Plan zur Verhinderung von Lieferengpässen für jedes einzelne Arzneimittel, d. h. in Deutschland für über 100 000 zugelassene oder registrierte Arzneimittel, durch die Zulassungsinhaber zu erstellen, ist überzogen. Gleiches gilt auch für manche Vorschläge zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Völlig unangebracht ist der Vorschlag, Fußpilzcremes oder Herpes-Salben, allesamt sichere und seit vielen Jahren in der Versorgung bewährte apothekenpflichtige Arzneimittel, zukünftig der Verschreibungspflicht unterstellen zu wollen. Hinzu kommen in der Diskussion im Europäischen Parlament Anträge, welche homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln die Rechtsbasis entziehen und die Situation pflanzlicher Arzneimittel erschweren würden.

    Doch damit nicht genug. Die Revision der kommunalen Abwasserrichtline wird den Herstellern von Humanarzneimitteln und Kosmetika ohne überzeugende Begründung die hohen Kosten für die Einführung der vierten Klärstufe aufbürden. Zumindest eine Kofinanzierung durch die öffentliche Hand sowie die Möglichkeit der Einbeziehung anderer Produktgruppen wären mehr als berechtigt. Ansonsten wird die Leistungsfähigkeit der Arzneimittelhersteller zusätzlich eingeschränkt; vor allem auch in Anbetracht weiterer drohender Maßnahmen, wie dem EU-Lieferkettengesetz, oder regulatorischer Eingriffe bei Per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) oder Titandioxid, um nur einige Beispiele zu nennen.

    Denn eines wollen wir mit Sicherheit nicht: Eine zweite Erfahrung wie mit der Medizinprodukteverordnung. Es gibt wohl heute kaum jemand, der dieses 2021 in Kraft getretene Rechtswerk als wirklich gelungen ansieht. Nur durch die Verlängerung der Übergangsfristen lässt sich sofortiger Schaden vermeiden. Eine nochmalige, zumindest punktuelle Überarbeitung ist aber notwendig und sollte von der Europäischen Kommission baldmöglichst angegangen werden; vor allem auch um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken.

    Fortschritte bei der Digitalisierung

    Nach vielen Verzögerungen ist bei der Digitalisierung durch eine Reihe von nun verabschiedeten Gesetzen eine neue Dynamik zu spüren.

    Beim Thema elektronisches Rezept bleibt für uns besonders wichtig, dass auch in Zukunft die freie Apothekenwahl gewährleistet ist, unabhängig davon, ob ärztliche Verordnungen analog oder digital vorliegen. Wie schnell auch immer die Einführung nun erfolgen mag, die Integration des elektronischen Grünen Rezepts, also der Empfehlung eines meist nicht erstattungsfähigen Arzneimittels durch den Arzt, bleibt uns ein großes Anliegen.

    Beim Thema elektronische Patientenakte steht die praktische Verwertbarkeit und somit der Nutzen für den Einzelnen und für die Gemeinschaft im Vordergrund. Wir begrüßen den Einbezug der pharmazeutischen Industrie in den Kreis der Zugriffsberechtigten auf das Forschungsdatenzentrum. Wichtig ist hierbei eine zügige Antragsabwicklung und die Möglichkeit allen Antragsberechtigten in gleicher Form einen Zugriff auf Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Bei den parallel zur nationalen Gesetzgebung laufenden Beratungen über einen europäischen Gesundheitsdatenraum ist auf Kohärenz zu achten, damit praxistaugliche Resultate entstehen.

    Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind auf dem Weg zu einem festen Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Allerdings sind die Marktzugangsvoraussetzungen für DiGA anspruchsvoll, vielleicht zu anspruchsvoll und die Instrumente zur Preisregulierung komplex, mitunter wohl zu komplex. Da die Beratung der Patientinnen und Patienten über digitale Anwendungen eine nicht zu unterschätzende Aufgabe ist, erscheint es angebracht, weitere Leistungserbringer, wie Apotheken, einzubeziehen und angemessen zu honorieren.

    Stärkung der Eigenverantwortung

    Zu einer zukunftsorientierten Arzneimittelpolitik gehört auch eine Stärkung der Selbstmedikation, insbesondere auch bei Produkten, die mit neuen Indikationsstellungen aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Niemand wird zur Selbstmedikation gezwungen, aber ein verstärkter Einsatz nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel erscheint medizinisch gerechtfertigt und könnte die Effizienz in der gesundheitlichen Versorgung vor allem auch durch die Einbeziehung des Fachpersonals in Apotheken steigern. Denn ohne ein Mehr an Eigenverantwortung wird es letztendlich keine bessere gesundheitliche Versorgung geben.

    Originaldokument