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    Abbildung 1:Ausschnitt aus dem Factsheet der EU-Kommission zur Verordnung über das Verbot von Entwaldung (Quelle: EU-Kommission 2021) [9].

    Die Europäische Entwaldungsverordnung

    Bedeutung für die pharmazeutische Industrie

    Nachhaltigkeit

    Hintergrund der EU-VerordnungGeltungsbereich der EU-EntwaldungsverordnungErfüllung von SorgfaltspflichtenGesonderte Sorgfaltspflichten für Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)Betroffene Produkte nach Anhang IEinordnung und Betroffenheit der pharmazeutischen IndustrieAusblick: Nachhaltigkeit und Marktzugang
    Keywords: EU-Entwaldungsverordnung |  Arzneimittelherstellung |  Sorgfaltspflichten |  Rohstoffe |  Erzeugnisse 

    Zusammenfassung

    Mit der neuen Verordnung über das Verbot von Entwaldung möchte Europa einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und Reduktion von Treibhausgasemissionen leisten. Relevante Erzeugnisse dürfen nur noch auf den EU-Markt gebracht werden, wenn diese keine Waldschädigung hervorrufen. Aufgrund der engen Definition der „relevanten Rohstoffe“ könnten einige pharmazeutische Unternehmen aus dem Anwendungsbereich fallen. Eine genau Prüfung ist zu empfehlen.

    Autoren: Dr. Dennis Stern und Dr. Elmar Kroth · Pharma Deutschland e. V.

    Korrespondenz:

    : Dr. Elmar Kroth
    Pharma Deutschland e. V., Ubierstr. 71–73, 53173 Bonn
    kroth@pharmadeutschland.de

    Dr. Dennis Stern
    promovierte in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 2021 ist er Referent für Nachhaltigkeit & Umwelt bei Pharma Deutschland (ehemals Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, BAH). Von 2019 bis 2021 war er Referent beim BAH. Zuvor war Stern als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum tätig.
    Dr. rer. nat. Elmar Kroth
    wurde 1994 von der Universität Bonn im Fach Chemie