Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

    Ein Jahr Gesundheitspolitik der großen Koalition: geräuschlos und effektiv

    Statements der Verbände

    Bork Bretthauer · Geschäftsführer, Pro Generika e. V.
    Bork Bretthauer

    Nahezu geräuschlos arbeitet die große Koalition in Deutschland ihren Koalitionsvertrag ab. Und selten zuvor war ein Koalitionsvertrag so detailgetreu Vorlage für die tatsächliche Gesundheitspolitik einer Bundesregierung. Zur Erinnerung: Zum Start der schwarz-gelben Bundesregierung stand das AMNOG bekanntlich nicht im Koalitionsvertrag – und war dann doch eine der bislang grundlegendsten Weichenstellungen im Arzneimittelmarkt überhaupt.

    Die „GroKo“ unterscheidet sich allerdings insofern nicht von zahlreichen Vorgängerregierungen, als dass sie – trotz guter konjunktureller Lage und bislang nie gekannter finanzieller Rücklagen im deutschen Gesundheitssystem – ebenfalls mit kurzfristigen Kostendämpfungsmaßnahmen im Arzneimittelbereich startete: Das Preismoratorium wurde um mehrere Jahre verlängert und der Zwangsrabatt dauerhaft von sechs auf sieben Prozent angehoben.

    In allerletzter Minute wurde erkannt, dass man Generika in Deutschland mit diesen Maßnahmen ja gar nicht treffen wollte, und nahm sie völlig zu Recht von der Anhebung des Zwangsrabatts und der Verlängerung des Preismoratoriums grundsätzlich aus.

    Denn zunächst einmal profitieren Generikaunternehmen nicht davon, dass im Gegenzug dazu vom sogenannten Bestandsmarktaufruf des AMNOGs abgesehen wurde. Viel entscheidender aber ist das Signal, dass immer mehr Akteure der Gesundheitspolitik erkannt haben, dass auf keinem Segment des Arzneimittelmarkts ein derart hoher Preis- und Rabattdruck lastet wie auf Generika. Dabei ist nicht nur von Rabattverträgen die Rede, bei denen Kassen nur diejenigen Unternehmen als Lieferpartner akzeptieren, die maximale Rabatte und tiefste Preise bieten. Auch bei den Festbeträgen verbleiben für Generikaunternehmen häufig keine Spielräume, ihre Preise über die oftmals massive Absenkung von Festbeträgen hinaus um weitere 30 % zu reduzieren, damit Patienten keine Zuzahlungen zu diesen Arzneimitteln leisten müssen. Die Krankenkassen reduzieren zwar damit ihre Ausgaben für Arzneimittel, dies geschieht aber zulasten der Patienten in Deutschland. Das Ergebnis überrascht nicht: Gesetzlich Krankenversicherte mussten nie zuvor bei so vielen Arzneimitteln Zuzahlungen leisten wie im Jahr 2014.

    Um die Dimensionen klar zu machen, von denen die Rede ist: Generikaunternehmen haben in den vergangenen Jahren immer mehr Verantwortung für die Versorgung in Deutschland übernommen. Sie decken mittlerweile 75 % des gesamten Arzneimittelbedarfs der gesetzlichen Krankenkassen, Tendenz weiter steigend. Hierfür wenden die Kassen jedoch deutlich weniger als zehn Prozent ihrer realen Arzneimittelausgaben auf – also zu Werkspreisen, abzüglich Rabatte, ohne Vergütungen von Apothekern, Großhandel und gesetzliche Mehrwertsteuer.

    Auch Krankenkassen nehmen zunehmend den Preisdruck auf Generika als Problem wahr

    Diese Entwicklung hat sich seit dem sogenannten „Scharfschalten der Rabattverträge“, mit dem die Apotheker gesetzlich verpflichtet wurden, immer ein Rabattvertragsprodukt abzugeben, jedes Jahr weiter verschärft und führt im Ergebnis dazu, dass die Kassen für einen immer größeren Anteil der Generika an der Arzneimittelversorgung immer weniger aufwenden. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorstellen zu können, dass diese Entwicklung für die langfristige Sicherung der Arzneimittelversorgung in Deutschland gefährlich sein kann. Auch bei einigen Vertretern der Krankenkassen regt sich mittlerweile ein mulmiges Gefühl und sie warnen vor einem „Dumping-Wettbewerb“.

    Generika und Biosimilars ermöglichen das Erreichen gesundheitspolitischer Ziele

    Die Paradigmen der „GroKo“ für die Arzneimittelversorgung sind ebenfalls im Koalitionsvertrag dargelegt: Es geht um eine moderne, bezahlbare und sichere Arzneimittelversorgung. Darüber wird auch im gerade begonnenen Pharmadialog der Bundesregierung diskutiert werden.

    Generika und – zunehmend noch viel stärker als bislang – Biosimilars ermöglichen, dass diese Ziele erreicht werden können. Vor allem die kurz bevorstehenden Patentabläufe sehr umsatzstarker Biopharmazeutika öffnen ein Fenster für eine bessere Patientenversorgung und für Wettbewerb.

    Indem einige Kassen zunehmend patentverlängernde Rabattverträge mit Erstanbieterunternehmen (Originalhersteller) schließen, setzen sie jedoch das klare Signal, dass sie nicht auf Biosimilars setzen und diese sogar ausbremsen, indem sie ihnen den Zugang zu ihren Märkten verwehren. Dieses Vorgehen, das teilweise selbst Vorstandsvorsitzende großer Kassen öffentlich auf Podien zu legitimieren versuchen, ist ökonomisch betrachtet ebenso unsinnig wie die alleinige Ausrichtung auf eine Optimierung kurzfristiger Gewinne. Und mit fatalen Folgen: Denn wo solche Verträge bestehen, bilden sie Schutzzäune zur Verlängerung des Patentschutzes und verschließen den Biosimilars den Zugang zu Märkten.

    Hier braucht es ein klares politisches Signal für eine „Stunde Null“ als Marktöffnung für Biosimilars. Zumal sich der Biosimilarwettbewerb vom Generikawettbewerb unterscheidet. Kann man beim Patentablauf besonders umsatz- und absatzstarker Arzneimittel im Normalfall davon ausgehen, dass bereits kurze Zeit nach dem Patentende eine Reihe von Generikaunternehmen in den Wettbewerb eintreten, so markiert der Ablauf des Patents biopharmazeutischer Arzneimittel nicht automatisch auch den Beginn von Wettbewerb. Wettbewerb kann nur entstehen, wenn es auch Wettbewerber, sprich Biosimilars, gibt.

    Und es braucht erst einmal eine gewisse Zeit, bis mehr als ein Biosimilaranbieter auf dem Markt sein wird. Denn die Entwicklung von Biosimilars ist wesentlich komplexer, damit aufwändiger und teurer als bei herkömmlichen Generika. Die jüngsten Entwicklungen bei den Rabattvertragsausschreibungen von Kassen wie der AOK lassen jedoch bereits erkennen, dass diese unmittelbar zur Ausschreibung schreiten, wenn sich gerade einmal ein Wettbewerber im Markt zu etablieren versucht. Diese Kurzfriststrategie übersieht, dass Biosimilaranbieter ihre hohen Investitionen unter ganz anderen Wettbewerbsbedingungen gegenfinanzieren müssen als Anbieter patentgeschützter Produkte. Damit gefährdet diese Strategie die langfristige Entwicklung von Wettbewerb. Dabei muss es doch gerade im Interesse der Krankenkassen liegen, dass sich überhaupt ein robuster Wettbewerb bei den biopharmazeutischen Arzneimitteln entwickelt. Denn erstens zeigt sich, dass in Deutschland eben nicht alle Patienten ihrem medizinischen Bedarf entsprechend Zugang zu biopharmazeutischen Arzneimitteln haben und zweitens, dass die Biopharmazeutika wesentliche Treiber der Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind. Aus diesem Grund plädiert Pro Generika für ein Ausschreibungsmoratorium, das den Raum für einen sich entwickelnden, nachhaltigen Biosimilarwettbewerb öffnet.

    Nur wenn es gelingt, nach dem Patentablauf faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen, kann auch das Paradigma der Gesundheitspolitik – Zugang aller Versicherten zu einer modernen, bezahlbaren und sicheren Arzneimittelversorgung – bei den biopharmazeutischen Arzneimitteln Wirklichkeit werden.

    Originaldokument