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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Neues zu den Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband

    Gesetz und Recht

    I. GesetzesänderungII. Wahrnehmung der ÄnderungIII. Einordnung
    Julian Bartholomä und Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

    Mit dem Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 13.02.2020 (Drs-Nr. 75/20 vom 21.02.2020) – Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG1)) – zu § 130b Abs. 7 Satz 4–8, wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.04.2020 eingeführt, dass dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) auf Anfrage die Laufzeit des Patentschutzes mitzuteilen ist. Entsprechende Anfragen des GKV-SV kommen nunmehr in der Praxis