Auskunftsanspruch gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer
Recht
Zusammenfassung
Im Rahmen des 2002 eingeführten Auskunftsanspruchs – als „Vorschaltmöglichkeit“ vor dem Schadensersatzanspruch gegen pharmazeutische Unternehmen – ist häufig unklar, ob und in welchem Umfang ein pharmazeutischer Unternehmer zur Auskunftserteilung gegenüber einem – durch Anwendung eines Arzneimittels – (potenziell) Geschädigten verpflichtet ist. Das OLG Bamberg hat sich in seinem Teilurteil vom 08. Apr. 2024 – Az.: 4 U 15/23 e erneut mit den Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs beschäftigt und insbesondere betont, dass eine Einschränkung des Auskunftsanspruchs bei Nachweis fehlender Erforderlichkeit der Auskunft oder entgegenstehender Geheimhaltungsinteressen durch den pharmazeutischen Unternehmer, sowie durch Eingrenzung des Auskunftsumfangs durch den Auskunftsersuchenden selbst gelingen kann.
Korrespondenz:
RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers
Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, Widenmayerstr. 29, 80538 München
a.ehlers@eep-law.de
RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers Studium der Medizin und der Rechtswissenschaften an den Universitäten Düsseldorf, Heidelberg und München. Facharzt für Allgemeinmedizin und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 2004 Professor für Medizinrecht und Health Care Systems an der EBS-Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel. Seit 2021 ordentliches |