Die Cybersicherheits-Richtlinie der EU in den Lifesciences
IT
Zusammenfassung
Stillstehende Produktionslinien von wichtigen Medikamenten, Diebstahl von Rezepturen und Gefährdung der Versorgungssicherheit – das sind potenzielle Gefahren. Die Auswirkungen mangelnder Cybersicherheit in der Lifesciences-Branche können gravierend sein, insbesondere mit der zunehmenden Konvergenz von Information Technology (IT) und Operational Technology (OT) und der Zunahme von Hackerangriffen, auch auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) und Institutionen. In diesem Zuge hat die Europäische Union die EU-Richtlinie Network and Information Security(NIS)-2 erlassen, die ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union schaffen soll [1]. Dieser Beitrag zeigt zusammenfassend und überblickshaft die Pflichten und Besonderheiten, die mit der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht zu erwarten sind.
Korrespondenz:
Peter Berger
Chemgineering International GmbH, Euro Plaza Gebäude F, Technologiestr. 5,
1120 Wien
peter.berger@chemgineering.com
![]() | Peter Berger ist Senior Consultant bei der Chemgineering Group. Mit einem Hintergrund in Qualitätsmanagement und -kontrolle spezialisiert er sich auf die Computersystemvalidierung (CSV) und berät Unternehmen in der pharmazeutischen und medizintechnischen Industrie bei der Entwicklung und Umsetzung von Software- und IT-Sicherheitsstrategien. Sein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen, die die Qualitätsstandards erhöhen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleisten. |