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    „Pay for Delay“, „Patent Settlements“ und „Co-Promotion“ als Kartellverstoß?

    Gesetz und Recht

    EinleitungVerletzung der Verfahrenspatente von Lundbeck?Verfahren gegen ServierRechtslage bei „Patent Settlements“ bleibt ungeklärtUrteil des US Supreme Court zu „Patent Settlements“Aufnahme in die europäischen Leitlinien zum Technologietransfer„Co-Promotion“- Vereinbarungen ebenfalls kartellrechtswidrig?Unlauteres Handeln als Kartellverstoß: Höheres BußgeldrisikoFazitAusblick: Was tun?
    Dr. Nicolas Kredel, LL.M.1) und Jan Kresken, LL.M.1) · Anwaltssozietät Baker & McKenzie, Düsseldorf

    Im Wettbewerb gegen Generika ist Vorsicht geboten: Die EU-Kommission hat zuletzt in drei Fällen empfindliche Bußgelder gegen die Pharmahersteller Lundbeck, Servier und Johnson & Johnson sowie jeweils gegen zahlreiche Generikahersteller verhängt. Gegenstand waren sogenannte „Pay for Delay“-Vereinbarungen, Patentvergleichsvereinbarungen und „Co-Promotion“-Vereinbarungen, die aus Sicht der Kommission zur Verzögerung oder Aussetzung der Markteinführung von Generika führten. Die Entscheidungen zeigen, dass bei Maßnahmen im Hinblick auf einen