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    Update: Marktexklusivitätsrecht bei Orphan Drugs

    Vorlagebeschluss des LG München I vom 25.10.2024 (21 O 10225/23)

    Recht

    I. SachverhaltII. AnmerkungIII. Fazit
    Keywords: Marktexlusivität |  Orphan Drug |  Sonstiges Recht |  Vorlagebeschluss |  EuGH 

    Zusammenfassung

    Die Frage, ob das Marktexklusivitätsrecht1) eines Orphan Drugs (Orphan Market Exclusivity) ein zivilrechtlich durchsetzbares Recht darstellt, ist nun aufgrund des Vorlagebeschlusses des LG München I vom 25.10.2024 (21 O 10225/23) durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu entscheiden. Unterschiedliche Auffassungen der Gerichte und der Literatur hinsichtlich der Marktexklusivität als sonstiges Recht i. S. d. § 823 Abs. 1 BGB haben zu rechtlichen Unsicherheiten und somit zu dem Vorlagebeschluss des LG München I geführt.

    RA Dr. iur. Christian Rybak und RAin Nicole Schwiegk, LL.M. · Greenberg Traurig Germany, LLP

    Korrespondenz:

    RA Dr. iur. Christian Rybak
    Greenberg Traurig Germany, LLP, Promenadeplatz 12, 80333 München
    christian.rybak@gtlaw.com

    Dr. iur. Christian Rybak
    berät Unternehmen im In- und Ausland, Ärzte, Standesorganisationen und Behörden im Bereich Medizinrecht/Life Sciences. Neben regulatorischen Aspekten gehören hierzu auch Fragen der Erstattung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Methoden sowie des Marktzugangs einschließlich gesundheitspolitischer Themen. Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung (Univ. Bayreuth).