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    Zur Strafbarkeit von Vertragsärzten nach deutschem Korruptionsstrafrecht

    Auswirkungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf die Unternehmenspraxis

    Gesetz und Recht

    I. Sachverhalt und EntscheidungsgründeII. Bewertung der EntscheidungIII. Fazit und Ausblick
    RA Alexander Maur · Kanzlei am Ärztehaus Frehse Mack Vogelsang, Büro Köln

    Der Große Senat des Bundesgerichtshofs veröffentlichte am 22. Juni 2012 seine Entscheidung1) zur Frage einer Strafbarkeit niedergelassener Vertragsärzte aus Bestechungsdelikten.

    Die Entscheidung wurde von Krankenkassen, Ärzten und Pharmaindustrie gleichermaßen mit Spannung erwartet, beantwortet sie doch die Frage, inwieweit sich selbstständige Vertragsärzte aufgrund ihrer Stellung im Gesundheitssystem durch Annahme unzulässiger Zuwendungen der Pharmaindustrie der Bestechlichkeit strafbar machen. Spiegelbildlich hiervon berührt ist die Strafbarkeit von Vertretern der Pharmaindustrie gegen die