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    Der Ausschluss von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung – Zu Inhalt und Reichweite des § 34 SGB V

    Buchbesprechungen

    Ausschluss von Arzneimitteln in der GKV

    Dettling D. Duncker & Humblot Verlag Berlin. Schriften zum Gesundheitsrecht Bd. 45. 323 S. Softcover. ISBN 978-3-428-15090-8. Preis: 89,90  Euro.

    Die Arzneimittelversorgung stellt einen der größten Ausgabenposten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar und die Arzneimittelkosten wachsen stetig. Die Verfasserin widmet sich dem Ausschluss von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung als probates Mittel zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben.

    Die sinnhaft aufgebaute Dissertation, die auch für Nichtjuristen verständlich geschrieben ist, beschäftigt sich mit dem Inhalt und der Reichweite des Ausschlusses von Arzneimitteln gemäß § 34 SGB V und setzt dabei den Fokus auf den Ausschluss von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Dabei achtet die Verfasserin durchweg auf eine eingängige Herleitung der juristischen Fragestellungen und führt diese unter Heranziehung der Rechtsprechung einer Lösung zu.

    Im ersten Teil der Untersuchung führt Dettling den Leser in die Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Dabei geht sie ausführlich auf die Grundsätze des Krankenversicherungsrechts sowie die Ausschlussmöglichkeiten der Arzneimittelversorgung aus gesetzlichen und aus untergesetzlichen Regelungen ein, indem sie eine Aufschlüsselung in Arzneimittelausschlüsse und Anspruchsbegrenzungen vornimmt.

    Im zweiten Teil wird die Entstehungsgeschichte sowie der Begriff der Verschreibungspflicht dargestellt sowie Ausnahmeregelungen gemäß § 34 Abs.  1 SGB V beleuchtet, wobei der Fokus auf die Ausnahme durch die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss liegt. Die Verfasserin geht dabei auf die OTC-Liste ein und behandelt die Voraussetzungen sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Aufnahme auf diese aus europarechtlicher Sicht. Der Begriff der schwerwiegenden Erkrankung, die Ausgestaltung des „Therapiestandards“ sowie die Pflicht des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erstellung und Veröffentlichung einer Fertigarzneimittelliste werden für den Leser gut verständlich in Bezug gebracht.

    Der dritte Teil der Dissertation behandelt die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grenzen des Ausschlusses nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Dabei wird die Verletzung von Grundrechten der Versicherten, der Vertragsärzte und der pharmazeutischen Unternehmen geprüft. Die Rolle der Ausnahmeregelungen als Rechtfertigung wird in Frage gestellt und die Verschreibungspflicht als taugliches Abgrenzungskriterium qualifiziert. Nachvollziehbar begründet erwägt die Verfasserin für hilfsbedürftige Personen im Einzelfall eine Darlehensgewährung nach § 24 Abs.  1 SGB II, die Mehrbedarfsregelung in § 21 Abs.  6 SGB II oder im Bereich der Sozialhilfe eine Erhöhung des Regelbedarfs. Überdies wird die Europarechtskonformität des Ausschlusses mit Blick auf die Warenverkehrsfreiheit und die maßgeblichen Transparenzrichtlinien geprüft.

    Im vierten Teil werden die übrigen Ausschlüsse des § 34 SGB V schematisch abgearbeitet. Dabei befasst sich Dettling mit Inhalt und Reichweite der Ausschlüsse hinsichtlich der Grundrechte und dem eingeschränkten Anwendungsbereich des Ausschlusses von Bagatellarzneimitteln bezüglich neuer Wirkstoffe, der durch Arzneimittel-Richtlinien erfolgt. Schlussendlich werden die Bedeutung der Rechtsänderung und die verfassungsrechtlich engeren Grenzen des Ausschlusses unwirtschaftlicher Arzneimittel thematisiert. Dettling arbeitet aus, inwieweit der Ausschluss von Lifestyle-Arzneimittel in Teilen, der Ausschluss unwirtschaftlicher Arzneimittel im Gesamten gegen Art.  7 der Transparenzrichtlinie 89/105/EWG verstößt und stellt die Konsequenzen dieses Verstoßes dar.

    Die Arbeit schließt mit dreizehn rechtlichen Prüfungen ab, die die geregelten Ausschlüsse, mit Ausnahme des Ausschlusses von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung, für verfassungsgemäß erklären. Bei letzterem werde zwar nicht die staatliche Schutzpflicht aus Art.  2 Abs.  2 S.  1 GG verletzt; allerdings sei die Regelung aufgrund der Ungleichbehandlung mit Arzneimitteln zur Suchtentwöhnung nicht mit Art.  3 Abs.  1 GG vereinbar. Die Grundrechte der Versicherten, der pharmazeutischen Unternehmer oder der Vertragsärzte können dem Gesetzgeber – so die Verfasserin – keine engen Grenzen setzen. Solange keine medizinisch notwendigen Leistungen ausgeschlossen werden, für welche keine Ausnahme vorgesehen ist oder für die keine anderen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.

    Trotz der wenig überraschenden Ergebnisse handelt es sich aufgrund des umfassenden Ansatzes um ein sehr lesenswertes Werk. Dettling ist ein umfangreicher Einblick in den Ausschluss von Arzneimitteln nach § 34 SGB V gelungen, der eine Fülle interessanter Rechtsfragen behandelt. Als Nachschlagewerk ist das vorliegende Werk mithin ein wirklich gelungener Begleiter und darf in keiner gut sortierten Bibliothek fehlen.

    Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers, Eda Zhuleku und Vivian Arbenz, München
    Originaldokument