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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Der Begriff der „Pharmakologischen Wirkung“ im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 14.09.2023 – I ZR 4/21)

    Gesetz und Recht

    1. Zu den aufgeworfenen Punkten des Urteils im Einzelnen
    2. Leitliniendiskussion
    3. Ausblick
    RA Julian Bartholomä, LL.M. und RAin Nina Handt · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

    Zusammenfassung

    Bei der Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten bestehen weiterhin offene Fragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 14.09.2023 – Az.: I ZR 4/21 erneut ein Revisionsverfahren, welches die Abgrenzung zwischen (Funktions-)Arzneimittel und Medizinprodukt zum Inhalt hat, ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit der Frage „Handelt es sich um eine pharmakologische Wirkung im Sinne von Art. 1 Nr. 2 lit. b Fall 1 der RL 2001/83/EG, wenn die in Frage stehende (...)