Rubrik: GMP / GLP / GCP
(Treffer aus pharmind, Nr. 2, Seite 228 (2009))
Wolf B
Genehmigung von klinischen Prüfungen in Deutschland
Qualitative Erfahrungen mit dem Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen bei den deutschen Bundesoberbehörden / Ergebnisse einer Umfrage bei forschenden Arzneimittelherstellern
Birgit Wolf1, Dr. Erika Plenz2 und Dr. Thorsten Ruppert3
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH1, Berlin, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG2, Ingelheim, und Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V.3, Berlin
Die Genehmigung zur Durchführung einer klinischen Prüfung durch die deutschen Bundesoberbehörden, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), stellt seit Umsetzung der Richtlinie 2001/20/EG [1] im Rahmen der 12. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (12. AMG-Novelle) [2] im August 2004 einen entscheidenden Schritt vor dem Beginn einer klinischen Studie in Deutschland dar. Die ersten Umfragen zu den Erfahrungen von forschenden Arzneimittelherstellern mit dem behördlichen Genehmigungsverfahren wurden bereits 2005 und 2006 durchgeführt und publiziert [3].
Vonseiten der Antragsteller konnten die formalen Einwände im Vergleich zur Umfrage 2006 [3] weiter reduziert werden. Die Häufigkeit von inhaltlichen Einwänden ist eher konstant geblieben (40% bis 50% der Anträge); die meisten inhaltlichen Einwände des BfArM beziehen sich auf den Prüfplan. Allerdings ist im Zusammenhang mit Studien der Phase IV und entgegen dem Trend bei den anderen Phasen der klinischen Prüfung eine auffällige Steigerung bei den formalen (69,2 %) und inhaltlichen Einwänden (65,4 %) zu beobachten, obwohl die Antragszahlen bei Phase IV-Studien über die letzten drei Jahre konstant geblieben sind.
Insgesamt zeigen die Kommentare zur vorliegenden Umfrage, dass die Arbeit der beiden Bundesoberbehörden in Deutschland positiv bewertet wird. Der gesamte Ablauf der Genehmigungsverfahren in Deutschland wird als ein gut funktionierendes System beschrieben. Es wurden anhand der Umfrage jedoch einige Punkte identifiziert, welche nach Ansicht der Antragsteller Diskussionspunkte zwischen den Antragstellern und den Bundesoberbehörden darstellen sollten – beispielsweise die Einstufung von genehmigungspflichtigen Änderungen und die Klassifizierung als IMP/NIMP. Der konstruktive Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen dem BfArM, dem PEI und den Antragstellern sollte insgesamt dazu genutzt werden, das Genehmigungsverfahren noch weiter zu optimieren und zu harmonisieren.
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2009