Rubrik: Originale
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 601 (2002))
Jan K
Herstellung von Blutstammzellprodukten unter Reinraumbedingungen der Klasse A mit Hintergrundbedingungen der Klasse B / Teil 1 / Jan K
Herstellung von Blutstammzellprodukten unter Reinraumbedingungen der
Klasse A
mit Hintergrundbedingungen der Klasse B
Teil 1
Markus Ritter a, Reinier Mutters b, Nimrod Schwella a,
Joerg Beyer a, Thomas Wündisch a, Herbert Rüdiger b,
Klaus von Jan c und Andreas Neubauer a
Klinik für Hämatologie, Onkologie und Immunologie,
Zentrum für Innere Medizin, Philipps-Universität a,
Marburg, Institut für medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene,
Philipps-Universität b, Marburg,
und Chiron Behring GmbH & Co.c, Marburg
Die Transplantation peripherer Blutstammzellen
(PBSCs) oder Knochenmarks ist heute eine Standardbehandlung bestimmter
akuter und chronischer Leukämien. Nach einer vorangehenden intensiven
Konditionierungsbehandlung mit Chemo- und/oder Radiotherapie werden die
Stammzellen über eine intravenöse Transfusion übertragen.
Bei der autologen Transplantation werden die patienteneigenen Blutstammzellen
einige Zeit vor der Transplantation gewonnen und über mehrere Wochen
in Flüssigstickstoff kryokonserviert, bevor sie reinfundiert werden.
Bei der allogenen Transplantation erhält der Patient in der Regel
nichtkryokonservierte Zellen eines geeigneten Verwandtenspenders oder
eines HLA-kompatiblen Fremdspenders. Da in Deutschland von seiten der
Gesetzgebung die Gewinnung und Aufarbeitung von Stammzellen als Arzneimittelherstellung
eingestuft wird, müssen die EU-Richtlinien der guten Herstellungspraxis
(GMP) erfüllt werden.
Am Klinikum der Philipps-Universität in Marburg wurde eine Fremdfirma
beauftragt, ein Reinraumlabor inklusive der Klimatechnik und der Reinraumwände
zu errichten. Zusätzliche Installationen wurden ausgeführt,
wie der Einbau eines Lamina air flow-Feldes mit Reinraumbedingungen
der Klasse A bei Hintergrundbedingungen der Klasse B für Arbeiten
mit dem CliniMACS-Zellsortiersystem® sowie die Einhausung einer Zentrifuge,
welche Kontaminationen durch Luftverwirbelung hätte auslösen
können. Es wurden Umgebungskontrollen in Ruhe und unter Herstellungsbedingungen
mit Partikelmessungen, Luftkeimsammlungen, Sedimentationsplatten, Abklatschplatten
und Handschuhabklatschplatten durchgeführt. Die Produktprüfung
erfolgte durch Sterilitätsprüfung, Zellzahlbestimmung (MNCs),
Zahl der CD34-positiven Zellen, Vitalitätstest und colony forming
units (CFUs). Warn-und Aktionslimits wurden aus vorangegangenen
Publikationen übernommen.
Es konnte keine bakterielle Verunreinigung in den Stammzellprodukten nachgewiesen
werden. Die Ergebnisse der Sedimentations- und der Flächenabklatschplatten
sowie der Partikelmessungen lagen deutlich unter den vorgegebenen EU-Grenzwerten.
Jedoch wurden bei der Luftkeimsammlung an einem Punkt die zulässigen
Werte überschritten. Es konnte damit ein für unseren Herstellungprozeß
kritischer Punkt identifiziert werden. Es zeigte sich, daß die übernommenen
Warn- und Aktionslimits auch für unseren Bereich verwendbar sind.
Weitere Meßserien zur Bestätigung der gefundenen Ergebnisse
müssen erfolgen.
Key Words Arzneimittelgesetz (AMG) ·
Good Manufacturing Practice (GMP) · Periphere Blutstammzellen (PBSC)
· Transplantation
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2002