Rubrik: Ausland
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1127 (1999))
Bericht aus Großbritannien 12/1999 / Woodhouse RRubrik: Ausland
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1123 (1999))
Bericht aus Frankreich 12/1999 / Bernhard MRubrik: Wirtschaft
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1121 (1999))
Bericht von der Börse 12/1999 / Batschari ARubrik: Unternehmensprofile
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1116 (1999))
Bionorica Arzneimittel GmbH /
Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1114 (1999))
Rechtsprechung - Arzneimittel-Werbung mit dem Hinweis auf "Erstattungsfähigkeit" (mit Urteil) /
Arzneimittel-Werbung mit dem Hinweis auf Erstattungsfähigkeit
(LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13. März 1998, Az.: 4 HKO 1356/98)
Ausgewählt von RAin Dr. Holde Kleist
Das Landgericht hatte sich mit der
Werbung für ein Arzneimittel zur Behandlung von Entzündungen der Nasennebenhöhlen
zu befassen, in der gegenüber dem Publikum darauf hingewiesen wurde, daß
das Produkt durch die Krankenkassen erstattet wird. Ein Wettbewerbsverein
hatte einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt, weil
die Behauptung, das Mittel sei erstattungsfähig, mit §§ 1, 3 UWG, 3 HWG
nicht zu vereinbaren sei. Der Verkehr werde irregeführt, weil durch das
Gesetz nur geregelt sei, welche Arzneimittel rezeptpflichtig sind. Eine
entsprechende Regelung für die Erstattungsfähigkeit gebe es nicht. Die
Antragsgegnerin hat darauf hingewiesen, daß sie Anlaß habe, bei vielen
Ärzten und Patienten einen bestehenden Irrtum auszuräumen, daß das Mittel
nicht erstattungsfähig sei. Sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten bestehe
das Mißverständnis, daß die Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen sei, wie
bei anderen Arzneimitteln, die bei Erkältungskrankheiten und grippalen
Infekten angewendet werden. Unstreitig ist das Arzneimittel jedoch erstattungsfähig.
Das Landgericht hat den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung
zurückgewiesen, weil die Aussage weder eine vom Antragsteller behauptete
vergleichende Werbung enthalte noch § 3 HWG verletze. Das Arzneimittel
sei tatsächlich erstattungsfähig, so daß der Verkehr über die Beschaffenheit
des Arzneimittels nicht getäuscht werden. Die gegen das Urteil eingelegte
Berufung und die Klage zur Hauptsache hat der Wettbewerbsverein zurückgenommen.
Das im einstweiligen Verfügungsverfahren
ergangene rechtskräftige Urteil hat folgenden Wortlaut (Auszug):
© ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999
Rubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1113 (1999))
Europäisches Arzneibuch 12/1999 / Auterhoff GRubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1110 (1999))
Aktivitäten des CPMP 12/1999 / Throm SRubrik: GMP / GLP / GCP
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1108 (1999))
GLP: Abschluß eines Abkommens zwischen der EU und dem Staate Israel / Harston SRubrik: Fachthemen
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1104 (1999))
"Compact Pharma" - ein fiktives Projekt in der Pharma-Architektur / Heene GRubrik: Pharma-Markt
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1100 (1999))
Österreichisches Pharma-Forum 1999 / Bessere Zukunftsaussichten für Gesundheitsmarkt und Pharmaindustrie in Österreich / Bericht einer Tagung des FORUM • Institut für Management am 23. November 1999 in Wien (Österreich) / Kroner WSie sehen Artikel 10911 bis 10920 von insgesamt 11247