Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 562 (2002))
Essentials aus dem Sozialrecht- Aut-idem-Regelung mit EG-Transparenz-Richtlinie vereinbar? / Arndt MRubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 565 (2002))
Rechtsprechung- Aufnahme in die Liste Traditionelle Arzneimittel ist kein Verwaltungsakt /
Aufnahme in die Liste Traditionelle Arzneimittel ist kein Verwaltungsakt
(OVG Berlin, Urteil vom 13. Dezember 2001, Az.: OVG 5 B 23.00)
Die Aufnahme und die Nichtaufnahme
in die Liste nach § 109a AMG stellen keine Verwaltungsakte dar. Es
handelt sich um nicht gesondert anfechtbare Verwaltungsverhandlungen.
Dennoch sollen betroffene Firmen nicht ohne Rechtsschutz bleiben: Der
Gewährleistung (einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle der belasteten
Verwaltungsentscheidung) ist dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß
Mängel im Verwaltungsverfahren im Rahmen eines gegen die Sachentscheidung,
hier die Versagung der Nachzulassung, zulässigen Klageverfahrens
gerügt werden können. Dies gilt auch für vorläufige
Rechtsschutzverfahren, in denen sich Pharmafirmen gegen die sofortige
Vollziehbarkeit einer Nachzulassungsversagung wenden können. Dabei
können in einer Klage, die gegen die - auf die Streichung aus der
Traditionsliste gestützte - Versagung der Nachzulassung gerichtet
ist, alle Einwände vorgebracht werden, die gegen die Streichung hätten
geltend gemacht werden können, wenn sie selbständig anfechtbar
wäre. Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß von seiten der
klagenden Pharmafirma dann neue Unterlagen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit
der Streichung ergibt, vorgelegt werden.
In dem aufgehobenen Urteil der Vorinstanz (VG Berlin, Urteil vom 9 . März
2000, Az.: VG 14 A 244.99) war noch festgestellt worden: Sowohl
die Aufnahme in die Traditionsliste nach § 109a Abs. 3 AMG als auch
- als actus contrarius - die Streichung aus dieser sind Verwaltungsakte.
Die vorschlags- bzw. antragsgemäße Aufnahme des Arzneimittels
in die Traditionsliste und die Bekanntmachung im Bundesanzeiger trifft
zwar noch keine Entscheidung über die Nachzulassung, erleichtert
jedoch die Position des pharmazeutischen Unternehmers so signifikant,
daß darin eine Regelung gesehen werden kann.
Die Aufnahme in die Traditionsliste nach § 109a Abs. 3 AMG unterscheidet
sich im übrigen auch erheblich von der Aufnahme in eine Monographie
nach § 2 5 Abs. 7 AMG, da diese stets stoff- und nicht präparatebezogen
erstellt wird. Die Traditionsliste hingegen spricht zwar von einer Aufstellung
der Anwendungsgebiete für Stoffe und Stoffkombinationen, ist jedoch
durch den ausdrücklichen Hinweis der laufenden Nr. 378 sowie den
unmittelbaren Zusammenhang mit dem entsprechenden Antrag des pharmazeutischen
Unternehmers praktisch präparatebezogen. Hierfür spricht auch
die Mitteilung des BfArM an den pharmazeutischen Unternehmer vom 24. Juni
1996, die zur laufenden Nr. 378 ausdrücklich das Arzneimittel .
. . mit Ordnungs-Nr. . . . bezeichnet. Auch daraus folgt der Regelungscharakter
mit Außenwirkung. Dieser Ansicht ist das OVG nicht gefolgt.
Es hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt.
Das Urteil hat folgenden Wortlaut (Auszug):
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2002
Rubrik: Wirtschaft
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 575 (2002))
Bericht von der Börse 06/2002 / Batschari ARubrik: Ausland
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 577 (2002))
Bericht aus Frankreich 06/2002 / Bernhard MRubrik: Ausland
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 581 (2002))
Bericht aus Großbritannien 06/2002 / Woodhouse RRubrik: Ausland
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 586 (2002))
Bericht aus USA 06/2002 / Hildebrand JRubrik: Patentspiegel
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 590 (2002))
Innovationen aus Wissenschaft und Technik / Patentspiegel für die Pharmaindustrie 06/2002 / Cremer KRubrik: Buchbesprechungen
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 594 (2002))
Buchbesprechungen 06/2002 /
Rubrik: Tagungsberichte
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 595 (2002))
Arzneipflanzen als nachwachsende Rohstoffe / Bericht von einem Workshop der Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e.V. (FAH) am 6./7. März 2002 in Bonn / Beckmann GSie sehen Artikel 1231 bis 1240 von insgesamt 11464