Rubrik: Originale
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1263 (2003))
Seyfarth H
Prüfung auf Sterilität nach international harmonisierten Vorschriften / Seyfarth H
  
  
       
        Prüfung auf Sterilität
            nach international harmonisierten Vorschriften 
          Hanfried Seyfarth
                    Abteilung Biopharmazeutische
              Qualität und Compliance/Mikrobiologie,
            Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Biberach/Riss
            
            Der 6. Nachtrag
            zum Europäischen Arzneibuch, 4. Ausgabe (Ph.Eur.
            4.6), enthält den mit USA und Japan harmonisierten Steriltest.
            Diese Neufassung des Tests weist zahlreiche Änderungen gegenüber
            dem bisherigen Abschnitt im Europäischen Arzneibuch, 4. Ausgabe,
          auf:  
                      			
            
           •
                Anwendbarkeit
  Andere Methoden werden ausdrücklich zugelassen (wichtig im Hinblick
              auf eine parametrische Freigabe). Text ist die offizielle Methode
          = Schiedsmethode.
           •
                Aussagesicherheit
  Für im Endbehältnis sterilisierte Produkte wird in den
              nicht harmonisierten, unverbindlichen „Hinweisen zur Anwendung
              der Prüfung auf Sterilität“ auf die Möglichkeit
              einer parametrischen hingewiesen. Für aseptische Fertigung muß der
          Steriltest nach wie vor durchgeführt werden.
           •
                Testbedingungen
  Werden relativ allgemein beschrieben. Genauere Angaben finden sich
                in den nicht harmonisierten, unverbindlichen „Hinweisen
                zur Anwendung der Prüfung auf Sterilität“.
           •
                Kontrollen
  Umgebungskontrollen: Müssen testtäglich durchgeführt
              werden, da sie bei Entscheidung über evtl. Nachtests vorliegen
              müssen.
            Negativkontrollen: Testtäglich, da sie bei Entscheidung über
          evtl. Nachtests vorliegen müssen.
           •
                Bebrütungsdauer
          Generell 14 Tage.
          
          • Methodenvalidierung
          Immer bei neuen Produkten und bei Änderung der Testbedingungen
              erforderlich.
              Referenzorganismen: Keimpalette unverändert. Klarstellung,
              daß alle genannten Keime verwendet werden müssen.
            Alter der Referenzorganismen: Maximal 5. Passage ab Original.
            Keimzugabe: Vorgehen sehr detailliert beschrieben Bebrütungzeiten:
              Wurden auf einheitlich 5 Tage festgelegt.
              
            • Einzelne Darreichungsformen
            Detail-Beschreibung der Prüfung von Parenteralia, Ophthalmica
            und anderen nicht zur Injektion bestimmten Zubereitungen.
            
  • Probenzahl
  Unverändert. USP und JP wollen diese verbindlich übernehmen, Ph.Eur.
  nur als Empfehlung. Anforderungen für Bulk wurden aufgenommen.
  
  • Prüfmengen
Ändern sich teilweise (evtl. komplette Neuvalidierung der Methode erforderlich).
  
  • Auswertung
  Nachtests sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
  Aseptische Zubereitungen: Nachtest nahezu unmöglich.
  Im Endbehältnis sterilisierte Produkte:
  Chance in vertiefter Keimidentifizierung mit sensitiveren Tests, z. B. Typisierung
  mit RNA/DNA.
  
  • Vorgehen bei Nährmedientrübungen Regelung: 
  14 Tage Bebrütung
  Originaltest und 3 Tage Bebrütung Subkultur.
  
  • Nährmedien
  Unverändert.
  
  • Nährmedienkontrollen
  Möglichkeit einer parametrischen Freigabe wird diskutiert.
  
  Key
  words Europäisches Arzneibuch (Ph.Eur. 4.6) • Steriltest,
  Anwendbarkeit, Durchführung, Methoden, Neufassung, Validierung 
          
            
      
  
  
  
     
    
      
      
      © ECV- Editio 
      Cantor Verlag (Germany) 2003