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Sie sehen Artikel 3451 bis 3460 von insgesamt 11350

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11350 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Neue Konzepte zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Forschung und Entwicklung in der Pharma-Branche / Wege aus der Produktivitätsfalle

    Rubrik: Fachthemen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1448 (2008))

    Brückner M

    Neue Konzepte zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Forschung und Entwicklung in der Pharma-Branche / Wege aus der Produktivitätsfalle / Brückner M
    Neue Konzepte zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Forschung und Entwicklung in der Pharma-Branche Wege aus der Produktivitätsfalle Michael Brückner und Simone Mechler Accenture GmbH, Kronberg Steigende Investitionen, sinkende Rendite: Die Produktivität der Forschung und Entwicklung (F&E) in der Pharma-Branche befindet sich im Sinkflug. Die Ausgaben für die Entwicklung von neuen Wirkstoffen steigen, gleichzeitig bringen neue Substanzen immer weniger Return-on-Investment – allerdings nicht bei allen Branchenteilnehmern. Mit Hilfe eines neuen, wertorientierten Produktivitätsmaßes ist es möglich, nicht nur erhebliche Unterschiede in der F&E-Produktivität führender Pharma-Unternehmen zu dokumentieren, sondern auch aufzuzeigen, mit welchen Schlüsselkompetenzen sich die Besten von den Wettbewerbern absetzen. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2008  

  2. Merken

    Möglichkeiten des Outsourcing im Bereich MedWiss, Qualitätsbeanstandungen, Pharmakovigilanz und Zulassung

    Rubrik: Fachthemen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1453 (2008))

    Buchkremer-Ratzmann I

    Möglichkeiten des Outsourcing im Bereich MedWiss, Qualitätsbeanstandungen, Pharmakovigilanz und Zulassung / Buchkremer-Ratzmann I
    Möglichkeiten des Outsourcing im Bereich MedWiss, Qualitätsbeanstandungen, Pharmakovigilanz und Zulassung Dr. Irmgard Buchkremer-Ratzmann und Dr. Markus Dehnhardt Kohne Pharma GmbH, Haan Das Thema Outsourcing steht schon seit einigen Jahren im Focus verschiedener Veröffentlichungen der Fachpresse. War es noch vor kurzem üblich, dass pharmazeutische Unternehmer, die in Deutschland Arzneimittel vertreiben wollten, eine deutsche Niederlassung gründeten, wird aktuell vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ohne deutsche Niederlassung direkt von EU-Ausland den deutschen Markt mitzuversorgen. In dem folgenden Beitrag wird gezeigt, dass es sinnvoll ist, Arbeiten im Bereich MedWiss, Qualitätsbeanstandungen, Pharmakovigilanz und Zulassung an einen sog. „local contact point“ zu übergeben. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2008  

  3. Merken

    Auditierung / Qualifizierung von Wirkstoffherstellern durch akkreditierte Stellen

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1459 (2008))

    Heisig W

    Auditierung / Qualifizierung von Wirkstoffherstellern durch akkreditierte Stellen / Heisig W
    Auditierung/Qualifizierung von Wirkstoffherstellern durch akkreditierte Stellen Dr. Wolfgang Heisig, Blue inspection body GmbH, Münster, und Dr. Uwe Amschler, Schwentinental Wirkstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln müssen nach den Prinzipien der Guten Herstellungspraxis (GMP) produziert werden. Hierüber hat sich der Zulassungsinhaber vor Ort zu überzeugen. Da in Europa nur noch wenige Wirkstoffe produziert werden, besteht durch diese Verpflichtung für jedes einzelne Unternehmen eine erhebliche Belastung. Dass die Kontrollen auch tatsächlich durchgeführt werden, geriet gerade in den letzten Monaten immer stärker in den Fokus der zuständigen Überwachungsbehörden. Die deutsche Gesetzgebung sieht übereinstimmend mit EG-Regelungen vor, dass der Zulassungsinhaber die Aufgabe an kompetente Sachverständige delegieren darf – und diese ihn in Form eines Gutachtens/ Auditberichts informieren. Für die Auswahl geeigneter Sachverständiger bleibt der Inhaber der Zulassung dabei selbst verantwortlich. Besonders qualifiziert dafür sind nach Norm ISO/IEC 17020 akkreditierte Inspektionsstellen, die bereits nachgewiesen haben, dass sie über die erforderliche Sachkenntnis verfügen. Die genannte Norm wird in Europa bereits von den Überwachungsbehörden zur Gestaltung ihrer eigenen Organisationsstrukturen und -abläufe einbezogen. Die Beauftragung akkreditierter Inspektionsstellen vereinfacht die Auswahl durch den Auftraggeber und reduziert seinen eigenen Prüfaufwand. Der folgende Beitrag informiert über die Möglichkeit, Wirkstoffhersteller mit Hilfe akkreditierter Stellen zu kontrollieren. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2008  

  4. Merken

    EMEA and EU-Commission – Topical News / Paediatric Regulation: Guideline on the format on content of applications for agreement or modification on a paediatric investigation plan and requests for waivers or deferrals and concerning the operation of the compliance check and on criteria for assessing significant studies, COM 2008/C 243/01

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1464 (2008))

    Friese B

    EMEA and EU-Commission – Topical News / Paediatric Regulation: Guideline on the format on content of applications for agreement or modification on a paediatric investigation plan and requests for waivers or deferrals and concerning the operation of the compliance check and on criteria for assessing significant studies, COM 2008/C 243/01 / Friese B
    EMEA and EU Commission – Topical News Paediatric Regulation: Guideline on the format and content of applications for agreement or modification of a paediatric investigation plan and requests for waivers or deferrals and concerning the operation of the compliance check and on criteria for assessing significant studies, COM 2008/C 243/011). RAin Dr. Brigitte Friese Im Rahmen der mit der Verordnung für Kinderarzneimittel eingeführten Regelungen und Systematik sind von der Kommission in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und interessierten Kreisen Leitlinien zu erarbeiten, um das Funktionieren des Systems sicherzustellen. Am 24. September 2008 veröffentlichte die Kommission die Leitlinie für Format und Inhalt von Anträgen auf Billigung oder Änderung eines pädiatrischen Prüfkonzepts sowie auf Freistellung oder Zurückstellung und für die Prüfung auf Übereinstimmung und die Kriterien zur Bewertung wesentlicher Studien. Die Leitlinie besteht aus 3 Abschnitten: Abschnitt 1 enthält Erläuterungen im Hinblick auf das Ausfüllen des Antragsformulars. Dieses besteht aus 6 Teilen und soll für alle Arten von Anträgen im Zusammenhang mit dem pädiatrischen Prüfkonzept angewendet werden. Abschnitt 2 betrifft Erläuterungen in Bezug auf die Durchführung der Prüfung auf Übereinstimmung des Zulassungsantrags mit den Vorschriften der Verordnung sowie der durchgeführten Studien auf Übereinstimmung mit dem vereinbarten pädiatrischen Prüfkonzept. Der 3. Abschnitt schließlich betrifft die Erläuterung der Kriterien für die Bewertung der Signifikanz von Studien, die vor Inkrafttreten der Verordnung über Kinderarzneimittel am 26. Januar 2007 begonnen und nach diesem Datum abgeschlossen wurden. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2008  

  5. Merken

    Particularities in the Application of Good Agricultural and Collection Practice (GACP) Recommendations for Plants used in Homoeopathy

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1467 (2008))

    Jedersberger M

    Particularities in the Application of Good Agricultural and Collection Practice (GACP) Recommendations for Plants used in Homoeopathy / Jedersberger M
    Particularities in the Application of Good Agricultural and Collection Practice (GACP) Recommendations for Plants used in Homoeopathy Martin Jedersberger1,6, Dr. Andrea V. Kühn2,6, Peter Riedl3,6, Jan Ziolkowski4,6, and Dr. Barbara Steinhoff5,6 1 Biologische Heilmittel Heel GmbH, Baden-Baden (Germany) 2 WALA Heilmittel GmbH, Bad Boll/Eckwälden (Germany) 3 DHU Arzneimittel GmbH & Co. KG, Karlsruhe (Germany) 4 WELEDA AG, Schwäbisch Gmünd (Germany) 5 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), Bonn (Germany) 6 for the BAH Working Group on homoeopathic medicinal products*) Da Produktion und Verarbeitung von in der Homöopathie genutzten Arzneipflanzen einige Besonderheiten aufweisen, sind ergänzende Empfehlungen im Hinblick auf die Anwendung der GACP (Good Agricultural and Collection Practice) erarbeitet worden. Sie umfassen beispielsweise Spezifikationen, Saatgut und Vermehrungsmaterial, Anbau und Sammlung, Primärverarbeitung und Lagerung und stellen hilfreiche Anleitungen für Firmen dar, die homöopathische Arzneimittel herstellen und/oder mit Anbau oder Sammlung von pflanzlichen Ausgangsstoffen zu tun haben. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2008  

  6. Merken

    Aktivitäten des CHMP 12/2008

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1469 (2008))

    Throm S

    Aktivitäten des CHMP 12/2008 / Throm S

  7. Merken

    Aktivitäten des COMP 12/2008

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1474 (2008))

    Throm S

    Aktivitäten des COMP 12/2008 / Throm S

  8. Merken

    Aktivitäten des PDCO 12/2008

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1476 (2008))

    Throm S

    Aktivitäten des PDCO 12/2008 / Throm S

  9. Merken

    Rechtliche Aspekte beim Outsourcing von klinischen Prüfungen

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1478 (2008))

    Berezowsky I

    Rechtliche Aspekte beim Outsourcing von klinischen Prüfungen / Berezowsky I

  10. Merken

    Corden Pharma GmbH

    Rubrik: Unternehmensprofile

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1485 (2008))

    Corden Pharma GmbH /

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