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Sie sehen Artikel 3611 bis 3620 von insgesamt 11418

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11418 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    „Böse“ Gene

    Rubrik: Aus Wissenschaft und Forschung

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 907 (2009))

    Reitz M

    „Böse“ Gene / Reitz M
    „Böse“ Gene Bei Defekten oder Funktionsvariationen von Genen der Gehirnfunktionen kann es bei betroffenen Menschen zur Entwicklung von kriminellen Eigenschaften kommen. Gene können somit im Rahmen der sozialen Gemeinschaften von Menschen auch „böse“ werden. Meist ist die „böse“ Eigenschaft von Genen nur eine von sonst positiven Eigenschaften. Es ist wenig geklärt, wann Gene mit sonst positiven Eigenschaften kippen und eine „böse Form“ einnehmen. Gerade Gene der Gehirnfunktionen können den „freien Willen“ eines Menschen in Frage stellen. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2009  

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    IMS HEALTH: Aktuelle Daten zum GKV-Arzneimittelmarkt in Deutschland 06/2009

    Rubrik: Aktuelles

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 911 (2009))

    IMS HEALTH: Aktuelle Daten zum GKV-Arzneimittelmarkt in Deutschland 06/2009 /

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    In Wort und Bild 06/2009

    Rubrik: In Wort und Bild

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 913 (2009))

    In Wort und Bild 06/2009 /

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    Aktuelles aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dem Institut für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) / Beurteilung biologischer/biotechnologischer Arzneimittel im System der GKV – Aktuelle Entwicklungen

    Rubrik: Gesundheitswesen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 920 (2009))

    Sickmüller B

    Aktuelles aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dem Institut für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) / Beurteilung biologischer/biotechnologischer Arzneimittel im System der GKV – Aktuelle Entwicklungen / Sickmüller B
    Aktuelles aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Beurteilung biologischer/biotechnologischer Arzneimittel im System der GKV – Aktuelle Entwicklungen Prof. Dr. Barbara Sickmüller und RAin Christine Lietz Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) Biologische/biotechnologische Arzneimittel weisen die Besonderheit auf, dass sie aus biologischem Gewebe- oder Lebendzellenausgangsmaterial erzeugt werden und ihre Qualität deshalb ganz wesentlich von den eingesetzten Organismen und dem Herstellungsprozess bestimmt wird. Im Rahmen der GKV-Erstattung wird derzeit insbesondere das Thema „Biosimilars“ diskutiert. Biosimilars sind biotechnische Arzneiderivate, für die ein unabhängiger Antragsteller einen Zulassungsantrag gestellt hat, unter Verweis auf ein biologisches Originalarzneimittel, für welches in der Gemeinschaft bereits eine Zulassung erteilt wurde. Biosimilars sind dem Originalprodukt jedoch nur ähnlich und nicht wie chemisch-synthetisch hergestellte Generika „essential similar“. Sie sind somit nicht ohne Weiteres austauschbar. Daher müssen die Antragsteller bei der Zulassung von Biosimilars die Ergebnisse ausführlicher Studien vorlegen, um die Ähnlichkeit dieses biopharmazeutischen Arzneimittels gegenüber dem Originalarzneimittel zu belegen. Die Unterschiedlichkeit der jeweiligen Produkte ist bei der Therapie und der Umstellung auf ähnliche Arzneimittel zu berücksichtigen. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2009  

  5. Merken

    Launch Excellence aktuell – Anforderungen an Produktneueinführungen im veränderten Marktumfeld / Notwendigkeit verbesserter Vorbereitungen infolge veränderter Entscheiderstrukturen und Einschränkungen im Marktzugang

    Rubrik: Pharma-Markt

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 924 (2009))

    Seiter S

    Launch Excellence aktuell – Anforderungen an Produktneueinführungen im veränderten Marktumfeld / Notwendigkeit verbesserter Vorbereitungen infolge veränderter Entscheiderstrukturen und Einschränkungen im Marktzugang / Seiter S
    Launch Excellence aktuell – Anforderungen an Produktneueinführungen im veränderten Marktumfeld Notwendigkeit verbesserter Vorbereitungen infolge veränderter Entscheiderstrukturen und Einschränkungen im Marktzugang Dr. Simone Seiter und Dr. Birgit Holz IMS Management Consulting, IMS HEALTH GmbH & Co. OHG, Frankfurt/Main In 2008 hat IMS eine Aktualisierung der branchenweit größten und umfassendsten quantitativen Launch-Beurteilung durchgeführt. Im Rahmen der neuen Studien wurden 3081 beworbene Produktneueinführungen in 64 Therapiegebieten der Jahre 2000 bis 2005 in den 8 Schlüsselmärkten analysiert. Während 2007 noch 88 erfolgreiche Neueinführungen in mindestens einem Land gefunden wurden, gab es aktuell nur noch 68. Nur 21 wurden als „Outperformer“ in mindestens 2 Ländern klassifiziert. Im Vergleich zu 2007 ging die Zahl der erfolgreichen Neueinführungen insbesondere in Großbritannien, Frankreich, Kanada und auch Deutschland im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr deutlich zurück; im gleichen Zeitraum haben sich in diesen Ländern die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Pharmamarkt deutlich verschärft. Die aktuelle Studie zeigt, dass das veränderte Marktumfeld mit veränderten Spielregeln drei wesentliche Implikationen für die Unternehmen mit sich bringt: neue Entscheiderstrukturen, eingeschränkte Zugänge zum Markt und eine veränderte Zeitschiene bei der Vorbereitung des Launches. Um ein Produkt im heutigen Marktumfeld erfolgreich einzuführen, müssen die folgenden vier Faktoren durch das Unternehmen beachtet und adäquat adressiert werden: Optimierung des Launch-Zeitfensters, lokale Anpassung der Launch-Strategie, zeitgerechte Ausrichtung der Organisation auf den Launch und umfassendes Verständnis der Patienten- und Marktsegmente. Wichtig für die Umsetzung ist eine umfassende Vorbereitung, die auf einem geprüften Launch-Prozess und einer Meilensteinplanung aufsetzt. Im Rahmen des folgenden Artikels werden die Erfolgsfaktoren anhand von aktuellen Markteinführungen illustriert und Hinweise für eine erfolgreiche Markteinführungsstrategie gegeben. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2009  

  6. Merken

    Einfluss von FDA-Richtlinien auf die Entwicklungen in der Pharmabranche / Im besonderen Fokus der Diskussion: Quality Systems Approach, Process Analytical Technology (PAT), Continous Process Validation

    Rubrik: Fachthemen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 932 (2009))

    Schulze R

    Einfluss von FDA-Richtlinien auf die Entwicklungen in der Pharmabranche / Im besonderen Fokus der Diskussion: Quality Systems Approach, Process Analytical Technology (PAT), Continous Process Validation / Schulze R
    Einfluss von FDA-Richtlinien auf die Entwicklungen in der Pharmabranche Im besonderen Fokus der Diskussion: Quality Systems Approach, Process Analytical Technology (PAT), Continous Process Validation Rico Schulze GMP-Inspektion beim Regierungspräsidium Dresden Jeder hat ein Bild der 1927 gegründeten US-amerikanischen Zulassungs- und Überwachungsbehörde, der Food and Drug Administration (FDA), vor Augen. Manch einer assoziiert mit ihren strengen regulatorischen Anforderungen das Nichtauftreten von Contergan-Fällen in den USA, anderen stellen eine Verbindung zum 1993 ergangenen Barr-Urteil her. Übereinstimmend wird jedoch konstatiert, dass die FDA die weltweit einflussreichste Arzneimittelbehörde ist. Im Folgenden sollen einige aktuelle Aspekte im Denken und Handeln der FDA diskutiert werden: Quality Systems Approach, Process Analytical Technolgy (PAT) und kontinuierliche Prozessvalidierung. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2009  

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    Elektronische Signaturen im GxP-Umfeld / Teil 1

    Rubrik: Fachthemen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 936 (2009))

    Weber R

    Elektronische Signaturen im GxP-Umfeld / Teil 1 / Weber R
    Elektronische Signaturen im GxP-Umfeld Teil 1 Dr. Ralf Weber gempex GmbH, Mannheim (Germany) Die GxP-Regularien fordern bezüglich der Dokumentation des Prozesses zur Entwicklung, Herstellung und Inverkehrbringung von Arzneimitteln an unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Formen der handschriftlichen Signatur. Die zu signierenden Dokumente werden in der Regel mit Hilfe computergestützter Systeme erstellt und für den Unterschriftsprozess ausgedruckt. Für die weitere Nutzung und Verwaltung müssen sie anschließend häufig wieder digitalisiert werden. Eine Möglichkeit zur Vermeidung dieser Medienbrüche und der damit verbundenen Nachteile ist die Einführung der elektronischen Signatur. Mit dem bereits 1997 veröffentlichten 21 CFR Part 11 der FDA, dem 2001 in Deutschland in Kraft getretenen Signaturgesetz (SigG) und verschiedenen Empfehlungen speziell auch für die pharmazeutische Industrie wurde inzwischen ein umfassender regulatorischer Rahmen für den Einsatz elektronischer Signaturen geschaffen. Dennoch ist die elektronische Signatur aktuell nicht in dem Maße verbreitet, wie es das stetig steigende Volumen an elektronischen Dokumenten und Daten vermuten ließe. Gründe hierfür sind nach wie vor eine große Unsicherheit bezüglich der Abbildung handschriftlicher Signaturformen auf äquivalente elektronische Signaturformen und hinsichtlich – auch behördlich anerkannter – Möglichkeiten der technischen Umsetzung. Der nachstehende Artikel gibt einen aktuellen Überblick über regulatorische Anforderungen, Empfehlungen und technische Umsetzungsmöglichkeiten. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2009  

  8. Merken

    EMEA and EU Commission – Topical News / Commission Note regarding the Switch of Classification of Medicinal products

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 942 (2009))

    Friese B

    EMEA and EU Commission – Topical News / Commission Note regarding the Switch of Classification of Medicinal products / Friese B
    EMEA and EU Commission – Topical News Commission Note regarding the Switch of Classification of Medicinal Products Dr. Brigitte Friese Rechtsanwältin, Wyk-Wrixum auf Föhr, Germany In den Artikeln 71 ff. des Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel sind die Kriterien für den Verschreibungsstatus der Arzneimittel geregelt. Die Leitlinie über die Änderung der Einstufung des Verschreibungsstatus der Arzneimittel erlaubt den Wechsel des Abgabestatus in bestimmten Fällen. Im Oktober 2008 wurde erstmals ein EMEA-Gutachten zum Wechsel des Verschreibungsstatus für ein zentral zugelassenes Arzneimittel erstellt. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Bewertung hatten sich einige rechtliche Fragestellungen ergeben, die die Kommission in ihrer Anmerkung zum Wechsel des Verschreibungsstatus behandelt. Die Kommission stellt in ihrer Anmerkung folgende Interpretationen vor: • Im Falle unterschiedlicher Stärken eines Arzneimittels können für die unterschiedlichen Stärken unterschiedliche Entscheidungen zum Abgabestatus getroffen werden. Dies setzt voraus, dass die Bewertung nach Art. 71 des Gemeinschaftskodex für die unterschiedlichen Stärken zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. • Im Falle unterschiedlicher Indikationen eines Arzneimittels können auch für die unterschiedlichen Indikationen unterschiedliche Entscheidungen zum Abgabestatus getroffen werden, falls auch hier die Bewertung nach Art. 71 zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. • Zentrale und nationale Zulassungsentscheidungen können nebeneinander existieren, falls sie unterschiedliche Indikationen betreffen und die Bewertung nach Art. 71 für die unterschiedlichen Indikationen zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. • Für den Fall eines Konfliktes zwischen einer nationalen und einer zentralen Zulassung im Hinblick auf den Verschreibungsstatus kann das Schiedsverfahren nach Art. 31 des Gemeinschaftskodex initiiert werden. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2009  

  9. Merken

    Aktivitäten des CAT

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 945 (2009))

    Wilken M

    Aktivitäten des CAT / Wilken M
    Aktivitäten des CAT Matthias Wilken Geschäftsfeldleiter Arzneimittelzuassung Europa, BPI – Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V., Berlin Der Ausschuss für neuartige Therapien (Commitee for Advanced Therapies, CAT) hat im Zeitraum vom 12. bis 13. März 2009 seine dritte Sitzung abgehalten. Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP) sind Arzneimittel für die Anwendung am Menschen auf der Basis von Gentherapie, somatischer Zelltherapie oder Tissue Engineering. Der Ausschuss wurde mit der Verordnung (EG) 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien eingerichtet, die seit dem 30. Dezember 2008 Anwendung findet. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2009  

  10. Merken

    Aktivitäten des CHMP 06/2009

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 947 (2009))

    Throm S

    Aktivitäten des CHMP 06/2009 / Throm S

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