Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

Ihr Suchergebnis

Sie recherchieren derzeit unangemeldet.
Melden Sie sich an (Login) um den vollen Funktionsumfang der Datenbank nutzen zu können.

Sie sehen Artikel 1361 bis 1370 von insgesamt 11464

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11464 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Rechtsprechung- Arzneimittelerstattung auch bei zulassungsfremder Applikation

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 41 (2002))

    Rechtsprechung- Arzneimittelerstattung auch bei zulassungsfremder Applikation /
    Arzneimittelerstattung auch bei zulassungsfremder Applikation Der nichtzulassungsentsprechende Einsatz von Arzneimitteln zu Lasten der GKV, zum Beispiel eine indikationsfremde Anwendung, ist möglich, wenn bei der Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eine Alternative nicht zur Verfügung steht (BSG, Urteil vom 30. September 1999, Az.: B 8 KN 9/98 KRR -„Skat“). In Analogie zu dieser Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bejaht das Landessozialgericht die Erstattungsfähigkeit eines Arzneimittels auch dann, wenn es zwar in dem zugelassenen Anwendungsgebiet, jedoch mittels einer nicht zugelassenen Art der Anwendung (Inhalation anstelle intravenöser Injektion) „in den Körper des Kranken bzw. an den Ort, an dem die erwünschte Wirkung eintreten soll, gebracht wird“. Die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung liegen vor, wenn die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr in der Lage wäre, wesentliche Nachteile von einem Versicherten abzuwenden, „weil die Therapielücke nach Abschluß eines wahrscheinlich mehrjährigen Hauptsacheverfahrens voraussichtlich nicht mehr geschlossen werden könnte“. Der Beschluß hat folgenden Wortlaut (Auszug):   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2002  

  2. Merken

    Essentials aus dem Sozialrecht- Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 45 (2002))

    Ehlers A

    Essentials aus dem Sozialrecht- Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit / Ehlers A

  3. Merken

    Wiewelhove GmbH & Co. KG

    Rubrik: Unternehmensprofile

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 47 (2002))

    Wiewelhove GmbH & Co. KG /

  4. Merken

    Bericht von der Börse 01/2002

    Rubrik: Wirtschaft

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 51 (2002))

    Batschari A

    Bericht von der Börse 01/2002 / Batschari A

  5. Merken

    Bericht aus Bericht aus Frankreich 01/2002

    Rubrik: Ausland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 53 (2002))

    Bernhard M

    Bericht aus Bericht aus Frankreich 01/2002 / Bernhard M

  6. Merken

    Bericht aus Bericht aus Großbritannien 01/2002

    Rubrik: Ausland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 58 (2002))

    Woodhouse R

    Bericht aus Bericht aus Großbritannien 01/2002 / Woodhouse R

  7. Merken

    Bericht aus USA 01/2002

    Rubrik: Ausland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 64 (2002))

    Hildebrand J

    Bericht aus USA 01/2002 / Hildebrand J

  8. Merken

    Innovationen aus Wissenschaft und Technik 01/2002

    Rubrik: Patentspiegel

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 68 (2002))

    Cremer K

    Innovationen aus Wissenschaft und Technik 01/2002 / Cremer K

  9. Merken

    Die Arzneimittelzulassung - ein leasingfähiges Wirtschaftsgut? / Teil I

    Rubrik: Fachthemen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 7 (2002))

    Zahn H

    Die Arzneimittelzulassung - ein leasingfähiges Wirtschaftsgut? / Teil I / Zahn H
    Die Arzneimittelzulassung - ein leasingfähiges Wirtschaftsgut? Teil I RA Herbert Zahn, Ministerialdirektor a. D. Zahn & Partner Rechtsanwälte GbR, Bonn-Bad Godesberg Leasing stellt eine Finanzierungsform dar, welche die Liquidität des Investierenden nicht beansprucht und ihm idealerweise die Möglichkeit gibt, mit der Nutzung des geleasten Wirtschaftsguts zugleich die laufenden Leasingraten zu erwirtschaften (pay as you earn). Der Beitrag untersucht, ob Leasing als Finanzierungsinstrument auch dann zur Verfügung steht, wenn die Nutzung einer Arzneimittelzulassung Gegenstand der Investition ist.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2002  

  10. Merken

    Buchbesprechungen 01/2002

    Rubrik: Buchbesprechungen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 01, Seite 72 (2002))

    Buchbesprechungen 01/2002 /

Sie sehen Artikel 1361 bis 1370 von insgesamt 11464